Eine Abwägung stellt in der Rechtswissenschaft die Ergebnisse von zwei oder mehreren zu entscheidenden Fragestellungen in ein Verhältnis, das die sich aus den Fragestellungen ergebende Entscheidung als möglichst gerecht darstellt. Auch außerhalb der Rechtswissenschaft stellt eine Abwägung die Vorbereitung einer Entscheidung dar, bei der die absehbaren Folgen einer Entscheidung ermittelt und zu den Zielen, zu denen die Entscheidung führen soll, ins Verhältnis gesetzt werden. Zwischen vielen Faktoren gibt es Trade-offs; siehe auch Kosten-Nutzen-Abwägung, Kompromiss und Zielkonflikt.

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  • Eine Abwägung stellt in der Rechtswissenschaft die Ergebnisse von zwei oder mehreren zu entscheidenden Fragestellungen in ein Verhältnis, das die sich aus den Fragestellungen ergebende Entscheidung als möglichst gerecht darstellt. Auch außerhalb der Rechtswissenschaft stellt eine Abwägung die Vorbereitung einer Entscheidung dar, bei der die absehbaren Folgen einer Entscheidung ermittelt und zu den Zielen, zu denen die Entscheidung führen soll, ins Verhältnis gesetzt werden. Zwischen vielen Faktoren gibt es Trade-offs; siehe auch Kosten-Nutzen-Abwägung, Kompromiss und Zielkonflikt. (de)
  • Eine Abwägung stellt in der Rechtswissenschaft die Ergebnisse von zwei oder mehreren zu entscheidenden Fragestellungen in ein Verhältnis, das die sich aus den Fragestellungen ergebende Entscheidung als möglichst gerecht darstellt. Auch außerhalb der Rechtswissenschaft stellt eine Abwägung die Vorbereitung einer Entscheidung dar, bei der die absehbaren Folgen einer Entscheidung ermittelt und zu den Zielen, zu denen die Entscheidung führen soll, ins Verhältnis gesetzt werden. Zwischen vielen Faktoren gibt es Trade-offs; siehe auch Kosten-Nutzen-Abwägung, Kompromiss und Zielkonflikt. (de)
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  • Eine Abwägung stellt in der Rechtswissenschaft die Ergebnisse von zwei oder mehreren zu entscheidenden Fragestellungen in ein Verhältnis, das die sich aus den Fragestellungen ergebende Entscheidung als möglichst gerecht darstellt. Auch außerhalb der Rechtswissenschaft stellt eine Abwägung die Vorbereitung einer Entscheidung dar, bei der die absehbaren Folgen einer Entscheidung ermittelt und zu den Zielen, zu denen die Entscheidung führen soll, ins Verhältnis gesetzt werden. Zwischen vielen Faktoren gibt es Trade-offs; siehe auch Kosten-Nutzen-Abwägung, Kompromiss und Zielkonflikt. (de)
  • Eine Abwägung stellt in der Rechtswissenschaft die Ergebnisse von zwei oder mehreren zu entscheidenden Fragestellungen in ein Verhältnis, das die sich aus den Fragestellungen ergebende Entscheidung als möglichst gerecht darstellt. Auch außerhalb der Rechtswissenschaft stellt eine Abwägung die Vorbereitung einer Entscheidung dar, bei der die absehbaren Folgen einer Entscheidung ermittelt und zu den Zielen, zu denen die Entscheidung führen soll, ins Verhältnis gesetzt werden. Zwischen vielen Faktoren gibt es Trade-offs; siehe auch Kosten-Nutzen-Abwägung, Kompromiss und Zielkonflikt. (de)
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  • Abwägung (de)
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