Das Abwehramt (AbwA) ist einer der beiden Nachrichtendienste des österreichischen Bundesheeres (ÖBH) und untersteht, genau wie sein Partnerdienst Heeres-Nachrichtenamt (HNaA), dem Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport (BMLVS). Das Abwehramt dient dem „Eigenschutz“ des Bundesheeres, d. h. es soll – nach Maßgabe des seit 1. Juli 2001 geltenden Militärbefugnisgesetzes (MBG) – vorsätzliche Angriffe auf militärische Rechtsgüter (Personen, Sachen, Geheimnisse) und damit die Beeinträchtigung der militärischen Sicherheit sowohl im Inland als auch im Rahmen der zu Auslandseinsätzen entsandten Kontingente – in Kooperation mit den Sicherheits- und den Strafverfolgungsbehörden – vorzeitig erkennen und Straftaten verhindern.

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  • Das Abwehramt (AbwA) ist einer der beiden Nachrichtendienste des österreichischen Bundesheeres (ÖBH) und untersteht, genau wie sein Partnerdienst Heeres-Nachrichtenamt (HNaA), dem Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport (BMLVS). Das Abwehramt dient dem „Eigenschutz“ des Bundesheeres, d. h. es soll – nach Maßgabe des seit 1. Juli 2001 geltenden Militärbefugnisgesetzes (MBG) – vorsätzliche Angriffe auf militärische Rechtsgüter (Personen, Sachen, Geheimnisse) und damit die Beeinträchtigung der militärischen Sicherheit sowohl im Inland als auch im Rahmen der zu Auslandseinsätzen entsandten Kontingente – in Kooperation mit den Sicherheits- und den Strafverfolgungsbehörden – vorzeitig erkennen und Straftaten verhindern. (de)
  • Das Abwehramt (AbwA) ist einer der beiden Nachrichtendienste des österreichischen Bundesheeres (ÖBH) und untersteht, genau wie sein Partnerdienst Heeres-Nachrichtenamt (HNaA), dem Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport (BMLVS). Das Abwehramt dient dem „Eigenschutz“ des Bundesheeres, d. h. es soll – nach Maßgabe des seit 1. Juli 2001 geltenden Militärbefugnisgesetzes (MBG) – vorsätzliche Angriffe auf militärische Rechtsgüter (Personen, Sachen, Geheimnisse) und damit die Beeinträchtigung der militärischen Sicherheit sowohl im Inland als auch im Rahmen der zu Auslandseinsätzen entsandten Kontingente – in Kooperation mit den Sicherheits- und den Strafverfolgungsbehörden – vorzeitig erkennen und Straftaten verhindern. (de)
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  • Das Abwehramt (AbwA) ist einer der beiden Nachrichtendienste des österreichischen Bundesheeres (ÖBH) und untersteht, genau wie sein Partnerdienst Heeres-Nachrichtenamt (HNaA), dem Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport (BMLVS). Das Abwehramt dient dem „Eigenschutz“ des Bundesheeres, d. h. es soll – nach Maßgabe des seit 1. Juli 2001 geltenden Militärbefugnisgesetzes (MBG) – vorsätzliche Angriffe auf militärische Rechtsgüter (Personen, Sachen, Geheimnisse) und damit die Beeinträchtigung der militärischen Sicherheit sowohl im Inland als auch im Rahmen der zu Auslandseinsätzen entsandten Kontingente – in Kooperation mit den Sicherheits- und den Strafverfolgungsbehörden – vorzeitig erkennen und Straftaten verhindern. (de)
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  • Abwehramt (de)
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