Abstimmungen über den deutschen Bundeskanzler sind die Wahl des Bundeskanzlers nach Artikel 63 des Grundgesetzes, das konstruktive Misstrauensvotum gegen den Bundeskanzler (Artikel 67) und die Vertrauensfrage des Bundeskanzlers (Artikel 68). Hinzu kommt die Wahl des Bundeskanzlers und das konstruktive Misstrauensvotum gegen den Bundeskanzler durch den Gemeinsamen Ausschuss im Verteidigungsfall (Artikel 115 h Absatz 2).Die Wahl findet gemäß der §§ 4, 49 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages mit „verdeckten Stimmzetteln“ (geheime Wahl) statt.

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  • Abstimmungen über den deutschen Bundeskanzler sind die Wahl des Bundeskanzlers nach Artikel 63 des Grundgesetzes, das konstruktive Misstrauensvotum gegen den Bundeskanzler (Artikel 67) und die Vertrauensfrage des Bundeskanzlers (Artikel 68). Hinzu kommt die Wahl des Bundeskanzlers und das konstruktive Misstrauensvotum gegen den Bundeskanzler durch den Gemeinsamen Ausschuss im Verteidigungsfall (Artikel 115 h Absatz 2).Die Wahl findet gemäß der §§ 4, 49 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages mit „verdeckten Stimmzetteln“ (geheime Wahl) statt. (de)
  • Abstimmungen über den deutschen Bundeskanzler sind die Wahl des Bundeskanzlers nach Artikel 63 des Grundgesetzes, das konstruktive Misstrauensvotum gegen den Bundeskanzler (Artikel 67) und die Vertrauensfrage des Bundeskanzlers (Artikel 68). Hinzu kommt die Wahl des Bundeskanzlers und das konstruktive Misstrauensvotum gegen den Bundeskanzler durch den Gemeinsamen Ausschuss im Verteidigungsfall (Artikel 115 h Absatz 2).Die Wahl findet gemäß der §§ 4, 49 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages mit „verdeckten Stimmzetteln“ (geheime Wahl) statt. (de)
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