Der Absatzförderungsfonds der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft (meist nur als Absatzfonds bezeichnet) war eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Der Fonds sollte dazu beitragen, die Einkommenssituation der deutschen Landwirtschaft zu sichern beziehungsweise zu verbessern. Er unterstand der Aufsicht durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Durch das Gesetz zur Auflösung und Abwicklung der Anstalt Absatzförderungsfonds der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft wurde der Fonds zum 31. Mai 2011 aufgelöst. Vorausgegangen war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das entscheidende Teile der Rechtsgrundlage des Absatzfonds wegen Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz für nichtig erklärt hatte. (siehe auch Abschnitt Rechtsfragen).

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  • Der Absatzförderungsfonds der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft (meist nur als Absatzfonds bezeichnet) war eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Der Fonds sollte dazu beitragen, die Einkommenssituation der deutschen Landwirtschaft zu sichern beziehungsweise zu verbessern. Er unterstand der Aufsicht durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Durch das Gesetz zur Auflösung und Abwicklung der Anstalt Absatzförderungsfonds der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft wurde der Fonds zum 31. Mai 2011 aufgelöst. Vorausgegangen war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das entscheidende Teile der Rechtsgrundlage des Absatzfonds wegen Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz für nichtig erklärt hatte. (siehe auch Abschnitt Rechtsfragen). (de)
  • Der Absatzförderungsfonds der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft (meist nur als Absatzfonds bezeichnet) war eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Der Fonds sollte dazu beitragen, die Einkommenssituation der deutschen Landwirtschaft zu sichern beziehungsweise zu verbessern. Er unterstand der Aufsicht durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Durch das Gesetz zur Auflösung und Abwicklung der Anstalt Absatzförderungsfonds der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft wurde der Fonds zum 31. Mai 2011 aufgelöst. Vorausgegangen war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das entscheidende Teile der Rechtsgrundlage des Absatzfonds wegen Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz für nichtig erklärt hatte. (siehe auch Abschnitt Rechtsfragen). (de)
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  • durch das Gesetz über die Einrichtung eines zentralen Fonds zur Absatzförderung der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft
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  • Anstalt des öffentlichen Rechts
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  • Der Absatzförderungsfonds der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft (meist nur als Absatzfonds bezeichnet) war eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Der Fonds sollte dazu beitragen, die Einkommenssituation der deutschen Landwirtschaft zu sichern beziehungsweise zu verbessern. Er unterstand der Aufsicht durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Durch das Gesetz zur Auflösung und Abwicklung der Anstalt Absatzförderungsfonds der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft wurde der Fonds zum 31. Mai 2011 aufgelöst. Vorausgegangen war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das entscheidende Teile der Rechtsgrundlage des Absatzfonds wegen Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz für nichtig erklärt hatte. (siehe auch Abschnitt Rechtsfragen). (de)
  • Der Absatzförderungsfonds der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft (meist nur als Absatzfonds bezeichnet) war eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Der Fonds sollte dazu beitragen, die Einkommenssituation der deutschen Landwirtschaft zu sichern beziehungsweise zu verbessern. Er unterstand der Aufsicht durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Durch das Gesetz zur Auflösung und Abwicklung der Anstalt Absatzförderungsfonds der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft wurde der Fonds zum 31. Mai 2011 aufgelöst. Vorausgegangen war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das entscheidende Teile der Rechtsgrundlage des Absatzfonds wegen Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz für nichtig erklärt hatte. (siehe auch Abschnitt Rechtsfragen). (de)
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  • Absatzförderungsfonds der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft (Absatzfonds) (de)
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