Mit Abrechnungsspitze bezeichnet man im deutschen Wohnungseigentumsrecht den Betrag, der für eine bestimmte Eigentumswohnung auf Grund der Jahresabrechnung zu zahlen ist.

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  • Mit Abrechnungsspitze bezeichnet man im deutschen Wohnungseigentumsrecht den Betrag, der für eine bestimmte Eigentumswohnung auf Grund der Jahresabrechnung zu zahlen ist. (de)
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  • Mit Abrechnungsspitze bezeichnet man im deutschen Wohnungseigentumsrecht den Betrag, der für eine bestimmte Eigentumswohnung auf Grund der Jahresabrechnung zu zahlen ist. (de)
  • Mit Abrechnungsspitze bezeichnet man im deutschen Wohnungseigentumsrecht den Betrag, der für eine bestimmte Eigentumswohnung auf Grund der Jahresabrechnung zu zahlen ist. (de)
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  • Abrechnungsspitze (de)
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