Property |
Value |
dbo:abstract
|
- Mit Abrechnungsspitze bezeichnet man im deutschen Wohnungseigentumsrecht den Betrag, der für eine bestimmte Eigentumswohnung auf Grund der Jahresabrechnung zu zahlen ist. (de)
- Mit Abrechnungsspitze bezeichnet man im deutschen Wohnungseigentumsrecht den Betrag, der für eine bestimmte Eigentumswohnung auf Grund der Jahresabrechnung zu zahlen ist. (de)
|
dbo:wikiPageID
| |
dbo:wikiPageRevisionID
| |
dct:subject
| |
rdfs:comment
|
- Mit Abrechnungsspitze bezeichnet man im deutschen Wohnungseigentumsrecht den Betrag, der für eine bestimmte Eigentumswohnung auf Grund der Jahresabrechnung zu zahlen ist. (de)
- Mit Abrechnungsspitze bezeichnet man im deutschen Wohnungseigentumsrecht den Betrag, der für eine bestimmte Eigentumswohnung auf Grund der Jahresabrechnung zu zahlen ist. (de)
|
rdfs:label
|
- Abrechnungsspitze (de)
- Abrechnungsspitze (de)
|
owl:sameAs
| |
prov:wasDerivedFrom
| |
foaf:isPrimaryTopicOf
| |
is dbo:wikiPageDisambiguates
of | |
is foaf:primaryTopic
of | |