Abrechnungsbetrug ist ein Sammelbegriff für spezielle Ausformungen des Betruges im Rahmen des deutschen Gesundheitswesens, bei denen Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser oder sonstige Leistungserbringer wie Psychotherapeuten, Logopäden oder Physiotherapeuten, Logopäden, Physiotherapeuten oder ambulante Pflegedienste Vergütungen für nicht erbrachte Leistungen erschleichen oder bei dem Apotheker, Sanitätshäuser oder sonstige Leistungserbringer der Hilfsmittelversorgung mittels einer Täuschung Vergütungen für nicht erbrachte Lieferungen kassieren. Ein Abrechnungsbetrug kann ebenfalls vorliegen, sofern zwar eine Leistung erbracht, jedoch eine höherwertige Leistung abgerechnet wird.

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  • Abrechnungsbetrug ist ein Sammelbegriff für spezielle Ausformungen des Betruges im Rahmen des deutschen Gesundheitswesens, bei denen Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser oder sonstige Leistungserbringer wie Psychotherapeuten, Logopäden oder Physiotherapeuten, Logopäden, Physiotherapeuten oder ambulante Pflegedienste Vergütungen für nicht erbrachte Leistungen erschleichen oder bei dem Apotheker, Sanitätshäuser oder sonstige Leistungserbringer der Hilfsmittelversorgung mittels einer Täuschung Vergütungen für nicht erbrachte Lieferungen kassieren. Ein Abrechnungsbetrug kann ebenfalls vorliegen, sofern zwar eine Leistung erbracht, jedoch eine höherwertige Leistung abgerechnet wird. An einem Abrechnungsbetrug können neben einem Leistungserbringer auch etwa Patienten oder Krankenkassenmitarbeiter oder auch mehrere Leistungserbringer (z. B. Arzt und Apotheker) beteiligt sein. (de)
  • Abrechnungsbetrug ist ein Sammelbegriff für spezielle Ausformungen des Betruges im Rahmen des deutschen Gesundheitswesens, bei denen Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser oder sonstige Leistungserbringer wie Psychotherapeuten, Logopäden oder Physiotherapeuten, Logopäden, Physiotherapeuten oder ambulante Pflegedienste Vergütungen für nicht erbrachte Leistungen erschleichen oder bei dem Apotheker, Sanitätshäuser oder sonstige Leistungserbringer der Hilfsmittelversorgung mittels einer Täuschung Vergütungen für nicht erbrachte Lieferungen kassieren. Ein Abrechnungsbetrug kann ebenfalls vorliegen, sofern zwar eine Leistung erbracht, jedoch eine höherwertige Leistung abgerechnet wird. An einem Abrechnungsbetrug können neben einem Leistungserbringer auch etwa Patienten oder Krankenkassenmitarbeiter oder auch mehrere Leistungserbringer (z. B. Arzt und Apotheker) beteiligt sein. (de)
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  • Abrechnungsbetrug ist ein Sammelbegriff für spezielle Ausformungen des Betruges im Rahmen des deutschen Gesundheitswesens, bei denen Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser oder sonstige Leistungserbringer wie Psychotherapeuten, Logopäden oder Physiotherapeuten, Logopäden, Physiotherapeuten oder ambulante Pflegedienste Vergütungen für nicht erbrachte Leistungen erschleichen oder bei dem Apotheker, Sanitätshäuser oder sonstige Leistungserbringer der Hilfsmittelversorgung mittels einer Täuschung Vergütungen für nicht erbrachte Lieferungen kassieren. Ein Abrechnungsbetrug kann ebenfalls vorliegen, sofern zwar eine Leistung erbracht, jedoch eine höherwertige Leistung abgerechnet wird. (de)
  • Abrechnungsbetrug ist ein Sammelbegriff für spezielle Ausformungen des Betruges im Rahmen des deutschen Gesundheitswesens, bei denen Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser oder sonstige Leistungserbringer wie Psychotherapeuten, Logopäden oder Physiotherapeuten, Logopäden, Physiotherapeuten oder ambulante Pflegedienste Vergütungen für nicht erbrachte Leistungen erschleichen oder bei dem Apotheker, Sanitätshäuser oder sonstige Leistungserbringer der Hilfsmittelversorgung mittels einer Täuschung Vergütungen für nicht erbrachte Lieferungen kassieren. Ein Abrechnungsbetrug kann ebenfalls vorliegen, sofern zwar eine Leistung erbracht, jedoch eine höherwertige Leistung abgerechnet wird. (de)
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