Die Genfer Flüchtlingskonvention (Abkürzung GFK; eigentlich „Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge“) wurde am 28. Juli 1951 auf einer UN-Sonderkonferenz in Genf verabschiedet und trat am 22. April 1954 in Kraft. Ursprünglich galt sie nur für Europa, insbesondere für Flüchtlinge aus dem Machtbereich des kommunistischen Lagers. Ergänzt wurde die Konvention am 31. Januar 1967 durch das „Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge“, das am 4. Oktober 1967 in Kraft trat. Der Konvention sind 147 Staaten beigetreten, dem Protokoll 146. 143 Staaten sind sowohl der Konvention als auch dem Protokoll beigetreten. (Stand 25. Januar 2014)

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  • Die Genfer Flüchtlingskonvention (Abkürzung GFK; eigentlich „Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge“) wurde am 28. Juli 1951 auf einer UN-Sonderkonferenz in Genf verabschiedet und trat am 22. April 1954 in Kraft. Ursprünglich galt sie nur für Europa, insbesondere für Flüchtlinge aus dem Machtbereich des kommunistischen Lagers. Ergänzt wurde die Konvention am 31. Januar 1967 durch das „Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge“, das am 4. Oktober 1967 in Kraft trat. Der Konvention sind 147 Staaten beigetreten, dem Protokoll 146. 143 Staaten sind sowohl der Konvention als auch dem Protokoll beigetreten. (Stand 25. Januar 2014) Die GFK ist die Rechtsgrundlage für das Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR). Vor dem Inkrafttreten der GFK hatte es keine völkerrechtlich verbindliche Regelung zum Umgang mit Flüchtlingen gegeben. Lediglich in zwischenstaatlichen Verträgen oder in einseitigen Absichtserklärungen einzelner Staaten war festgelegt worden, wie viele Flüchtlinge ein Staat jeweils in einem Einzelfall aufnehmen wollte. Die damit verbundenen humanitären Notlagen waren seit dem Ersten Weltkrieg als Problem erkannt worden. Nachdem die Nationalsozialisten in Deutschland an die Macht gekommen waren, verschärfte sich die Lage. Auf Betreiben der USA gab es 1938 die Konferenz von Évian, die Aufnahmekontingente für aus Deutschland flüchtende Juden festlegen sollte. Diese Konferenz blieb ohne Ergebnis und zeigte, dass Flüchtlingsfragen mit zwischenstaatlichen Abkommen nicht zu lösen waren. In den folgenden Jahrzehnten breitete sich die Idee einer internationalen Konvention aus, die Flüchtlingen persönliche Schutzrechte zubilligen sollte. Diese Überlegungen mündeten in die GFK. (de)
  • Die Genfer Flüchtlingskonvention (Abkürzung GFK; eigentlich „Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge“) wurde am 28. Juli 1951 auf einer UN-Sonderkonferenz in Genf verabschiedet und trat am 22. April 1954 in Kraft. Ursprünglich galt sie nur für Europa, insbesondere für Flüchtlinge aus dem Machtbereich des kommunistischen Lagers. Ergänzt wurde die Konvention am 31. Januar 1967 durch das „Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge“, das am 4. Oktober 1967 in Kraft trat. Der Konvention sind 147 Staaten beigetreten, dem Protokoll 146. 143 Staaten sind sowohl der Konvention als auch dem Protokoll beigetreten. (Stand 25. Januar 2014) Die GFK ist die Rechtsgrundlage für das Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR). Vor dem Inkrafttreten der GFK hatte es keine völkerrechtlich verbindliche Regelung zum Umgang mit Flüchtlingen gegeben. Lediglich in zwischenstaatlichen Verträgen oder in einseitigen Absichtserklärungen einzelner Staaten war festgelegt worden, wie viele Flüchtlinge ein Staat jeweils in einem Einzelfall aufnehmen wollte. Die damit verbundenen humanitären Notlagen waren seit dem Ersten Weltkrieg als Problem erkannt worden. Nachdem die Nationalsozialisten in Deutschland an die Macht gekommen waren, verschärfte sich die Lage. Auf Betreiben der USA gab es 1938 die Konferenz von Évian, die Aufnahmekontingente für aus Deutschland flüchtende Juden festlegen sollte. Diese Konferenz blieb ohne Ergebnis und zeigte, dass Flüchtlingsfragen mit zwischenstaatlichen Abkommen nicht zu lösen waren. In den folgenden Jahrzehnten breitete sich die Idee einer internationalen Konvention aus, die Flüchtlingen persönliche Schutzrechte zubilligen sollte. Diese Überlegungen mündeten in die GFK. (de)
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  • FK
  • :
  • GFK
prop-de:anmerkung
  • Das Ab­kom­men wurde von der United Nations Conference of Plenipotentiaries on the Status of Refugees and Stateless Persons an­ge­nom­men, die vom 2. bis 25. Ju­li 1951 in Genf ab­ge­hal­ten wur­de. Die Kon­fe­renz war ge­mäß der Re­so­lu­tion 429 , an­ge­nom­men von der Ge­ne­ral­ver­samm­lung der Ver­eint­en Na­tion­en am 14. De­zem­ber 1950, zu­sam­men­ge­tre­ten.
prop-de:datum
  • 28 (xsd:integer)
prop-de:deutschland
  • In­kraft­tre­ten: 22. April 1954 .
  • Hin­ter­le­gung der Ra­ti­fi­ka­tions­ur­kun­de: 1. De­zem­ber 1953,
  • Un­ter­zeich­nung: 19. No­vem­ber 1951,
prop-de:fundstelle
  • A/CONF.2/108/Rev.1, 26 November 1952. United Nations Publications, Sales No.: 1951.Ⅳ.4. On­line im Official Documents System of the United Nations
  • United Nations, Treaty Series, vol. 189, 1954, Ⅰ Treaties and international agreements, p. 137–220, No. 2545. On­line in der United Nations Treaty Collection.
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  • 14230 (xsd:integer)
  • ,
  • Schweiz:
  • (zum In­kraft­tre­ten des Ab­kom­mens:)
  • Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land:
  • (zur ak­tuel­len Gül­tig­keit:)
  • AS 1955 443
  • juris: FlüAbk
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  • 22 (xsd:integer)
prop-de:kurztitel
  • :
  • Convention de Genève
  • Genfer Flücht­lings­kon­ven­tion
  • The 1951 Refugee Convention
prop-de:liechtenstein
  • Un­ter­zeich­nung: 28. Ju­li 1951,
  • Ra­ti­fi­ka­tion: 1. No­vem­ber 1954.
prop-de:ratifikation
  • ein­schließ­lich Bei­trit­ten und Suk­zes­sion­en der­zeit 145 Ver­trags­par­tei­en
prop-de:rechtsmaterie
  • Menschen­rech­te, Flücht­linge
prop-de:schweiz
  • Un­ter­zeich­net am 28. Ju­li 1951.
  • In Kraft ge­tre­ten für die Schweiz am 21. April 1955.
  • Von der Bun­des­ver­samm­lung ge­neh­migt am 14. De­zem­ber 1954 .
  • Schwei­zer­ische Ra­ti­fi­ka­tions­ur­kun­de hin­ter­legt am 21. Ja­nu­ar 1955.
prop-de:text
  • Fragen und Antworten zur Genfer Flüchtlingskonvention
prop-de:titel
  • Ab­kom­men über die Rechts­stel­lung der Flücht­linge
prop-de:titel(engl.)_
  • Convention relating to the Status of Refugees
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  • 19 (xsd:integer)
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prop-de:vertragstyp
  • of­fen, multi­la­te­ral
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  • 20071029193303 (xsd:double)
prop-de:österreich
  • Ra­ti­fi­kat­ion: 8. März 1957.
  • Un­ter­zeich­nung: 28. Ju­li 1951,
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  • Die Genfer Flüchtlingskonvention (Abkürzung GFK; eigentlich „Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge“) wurde am 28. Juli 1951 auf einer UN-Sonderkonferenz in Genf verabschiedet und trat am 22. April 1954 in Kraft. Ursprünglich galt sie nur für Europa, insbesondere für Flüchtlinge aus dem Machtbereich des kommunistischen Lagers. Ergänzt wurde die Konvention am 31. Januar 1967 durch das „Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge“, das am 4. Oktober 1967 in Kraft trat. Der Konvention sind 147 Staaten beigetreten, dem Protokoll 146. 143 Staaten sind sowohl der Konvention als auch dem Protokoll beigetreten. (Stand 25. Januar 2014) (de)
  • Die Genfer Flüchtlingskonvention (Abkürzung GFK; eigentlich „Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge“) wurde am 28. Juli 1951 auf einer UN-Sonderkonferenz in Genf verabschiedet und trat am 22. April 1954 in Kraft. Ursprünglich galt sie nur für Europa, insbesondere für Flüchtlinge aus dem Machtbereich des kommunistischen Lagers. Ergänzt wurde die Konvention am 31. Januar 1967 durch das „Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge“, das am 4. Oktober 1967 in Kraft trat. Der Konvention sind 147 Staaten beigetreten, dem Protokoll 146. 143 Staaten sind sowohl der Konvention als auch dem Protokoll beigetreten. (Stand 25. Januar 2014) (de)
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  • Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (de)
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