Die Abgrenzungsrechnung ist ein Instrument der Datenermittlung und -aufbereitung im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR). Die KLR erhält ihre Rohdaten aus Finanz- und Steuerbuchhaltung, Betriebsstatistik, externen Quellen sowie durch Eigenerstellung (zum Beispiel kalkulatorische Kosten) und ist heute in größeren Unternehmen Bestandteil von Enterprise Resource Planning-Systemen, woraus sie weitere Rohdaten wie beispielsweise Arbeitspläne und Stücklisten für die Kalkulation und Ausführungszahlen von Prozessen für eine Prozesskostenrechnung erhält.

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  • Die Abgrenzungsrechnung ist ein Instrument der Datenermittlung und -aufbereitung im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR). Die KLR erhält ihre Rohdaten aus Finanz- und Steuerbuchhaltung, Betriebsstatistik, externen Quellen sowie durch Eigenerstellung (zum Beispiel kalkulatorische Kosten) und ist heute in größeren Unternehmen Bestandteil von Enterprise Resource Planning-Systemen, woraus sie weitere Rohdaten wie beispielsweise Arbeitspläne und Stücklisten für die Kalkulation und Ausführungszahlen von Prozessen für eine Prozesskostenrechnung erhält. Die Aufbereitung und Verarbeitung dieser Rohdaten erfolgt nach bestimmten Kriterien der Kostenentstehung und -aufteilung. Dabei spricht man allgemein von der Abgrenzungsrechnung, im Speziellen von Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung und Kostenträgerrechnung. Eine wesentliche Aufgabe der Abgrenzungsrechnung besteht darin, aus allen Aufwendungen und Erträgen des GuV-Kontos der Finanzbuchhaltung diejenigen Aufwendungen und Erträge herauszufiltern, die neutral sind und deshalb nicht in die Kosten- und Leistungsrechnung übernommen werden dürfen. Zunächst sind also die neutralen Aufwendungen und Erträge von den Kosten und Leistungen abzugrenzen. Dann sind die kalkulatorischen Kosten in die Ergebnistabelle einzuführen. Das Ergebnis sind die Kosten und Leistungen des Unternehmens in der betreffenden Abrechnungsperiode. Dieser Teil der Abgrenzungsrechnung wird auch unternehmensbezogene Abgrenzung genannt. Die Abgrenzungsrechnung wird außerhalb der Finanzbuchhaltung in Form der Ergebnistabelle durchgeführt. Nicht jeder Aufwand muss ein betriebsbezogener Aufwand und damit Kosten und nicht jeder Ertrag eine Leistung sein. Wenn beispielsweise ein Schreinermeister nebenbei das Obergeschoss der Werkstatt vermietet, ist das nicht der eigentliche Geschäftszweck und somit kein betriebsbezogener Vorgang. Deshalb stellen beispielsweise die daraus hervorgegangen Mieterträge und Reparaturaufwendungen keine Leistungen bzw. Kosten dar. Die Abgrenzung kann entweder zeitlich oder betrieblich sein und es muss zwischen Anderskosten und Zusatzkosten unterschieden werden. (de)
  • Die Abgrenzungsrechnung ist ein Instrument der Datenermittlung und -aufbereitung im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR). Die KLR erhält ihre Rohdaten aus Finanz- und Steuerbuchhaltung, Betriebsstatistik, externen Quellen sowie durch Eigenerstellung (zum Beispiel kalkulatorische Kosten) und ist heute in größeren Unternehmen Bestandteil von Enterprise Resource Planning-Systemen, woraus sie weitere Rohdaten wie beispielsweise Arbeitspläne und Stücklisten für die Kalkulation und Ausführungszahlen von Prozessen für eine Prozesskostenrechnung erhält. Die Aufbereitung und Verarbeitung dieser Rohdaten erfolgt nach bestimmten Kriterien der Kostenentstehung und -aufteilung. Dabei spricht man allgemein von der Abgrenzungsrechnung, im Speziellen von Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung und Kostenträgerrechnung. Eine wesentliche Aufgabe der Abgrenzungsrechnung besteht darin, aus allen Aufwendungen und Erträgen des GuV-Kontos der Finanzbuchhaltung diejenigen Aufwendungen und Erträge herauszufiltern, die neutral sind und deshalb nicht in die Kosten- und Leistungsrechnung übernommen werden dürfen. Zunächst sind also die neutralen Aufwendungen und Erträge von den Kosten und Leistungen abzugrenzen. Dann sind die kalkulatorischen Kosten in die Ergebnistabelle einzuführen. Das Ergebnis sind die Kosten und Leistungen des Unternehmens in der betreffenden Abrechnungsperiode. Dieser Teil der Abgrenzungsrechnung wird auch unternehmensbezogene Abgrenzung genannt. Die Abgrenzungsrechnung wird außerhalb der Finanzbuchhaltung in Form der Ergebnistabelle durchgeführt. Nicht jeder Aufwand muss ein betriebsbezogener Aufwand und damit Kosten und nicht jeder Ertrag eine Leistung sein. Wenn beispielsweise ein Schreinermeister nebenbei das Obergeschoss der Werkstatt vermietet, ist das nicht der eigentliche Geschäftszweck und somit kein betriebsbezogener Vorgang. Deshalb stellen beispielsweise die daraus hervorgegangen Mieterträge und Reparaturaufwendungen keine Leistungen bzw. Kosten dar. Die Abgrenzung kann entweder zeitlich oder betrieblich sein und es muss zwischen Anderskosten und Zusatzkosten unterschieden werden. (de)
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  • Die Abgrenzungsrechnung ist ein Instrument der Datenermittlung und -aufbereitung im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR). Die KLR erhält ihre Rohdaten aus Finanz- und Steuerbuchhaltung, Betriebsstatistik, externen Quellen sowie durch Eigenerstellung (zum Beispiel kalkulatorische Kosten) und ist heute in größeren Unternehmen Bestandteil von Enterprise Resource Planning-Systemen, woraus sie weitere Rohdaten wie beispielsweise Arbeitspläne und Stücklisten für die Kalkulation und Ausführungszahlen von Prozessen für eine Prozesskostenrechnung erhält. (de)
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  • Abgrenzungsrechnung (de)
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