Durch das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010 (AVOG 2010) soll in Österreich das formelle Abgabenrecht übersichtlicher und moderner gestaltet werden. Die bisherigen Zuständigkeitsregeln in der Bundesabgabenordnung (BAO) und dem bisherigen AVOG wurden zusammengeführt. Zur Durchführung des AVOG wurde auf Grundlage der §§ 8, 9 und 10 des AVOG 2010 die Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Durchführung des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes 2010 (AVOG 2010 – DV) erlassen.

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  • Durch das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010 (AVOG 2010) soll in Österreich das formelle Abgabenrecht übersichtlicher und moderner gestaltet werden. Die bisherigen Zuständigkeitsregeln in der Bundesabgabenordnung (BAO) und dem bisherigen AVOG wurden zusammengeführt. Zur Durchführung des AVOG wurde auf Grundlage der §§ 8, 9 und 10 des AVOG 2010 die Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Durchführung des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes 2010 (AVOG 2010 – DV) erlassen. Gemäß den Materialien zur Gesetzwerdung soll der Steuerpflichtige zukünftig als "Kunde" der Finanzverwaltung angesehen werden. (de)
  • Durch das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010 (AVOG 2010) soll in Österreich das formelle Abgabenrecht übersichtlicher und moderner gestaltet werden. Die bisherigen Zuständigkeitsregeln in der Bundesabgabenordnung (BAO) und dem bisherigen AVOG wurden zusammengeführt. Zur Durchführung des AVOG wurde auf Grundlage der §§ 8, 9 und 10 des AVOG 2010 die Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Durchführung des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes 2010 (AVOG 2010 – DV) erlassen. Gemäß den Materialien zur Gesetzwerdung soll der Steuerpflichtige zukünftig als "Kunde" der Finanzverwaltung angesehen werden. (de)
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  • Bundesgesetz über den Aufbau und die Zuständigkeitsregelung der Abgabenverwaltung des Bundes
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  • Durch das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010 (AVOG 2010) soll in Österreich das formelle Abgabenrecht übersichtlicher und moderner gestaltet werden. Die bisherigen Zuständigkeitsregeln in der Bundesabgabenordnung (BAO) und dem bisherigen AVOG wurden zusammengeführt. Zur Durchführung des AVOG wurde auf Grundlage der §§ 8, 9 und 10 des AVOG 2010 die Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Durchführung des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes 2010 (AVOG 2010 – DV) erlassen. (de)
  • Durch das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010 (AVOG 2010) soll in Österreich das formelle Abgabenrecht übersichtlicher und moderner gestaltet werden. Die bisherigen Zuständigkeitsregeln in der Bundesabgabenordnung (BAO) und dem bisherigen AVOG wurden zusammengeführt. Zur Durchführung des AVOG wurde auf Grundlage der §§ 8, 9 und 10 des AVOG 2010 die Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Durchführung des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes 2010 (AVOG 2010 – DV) erlassen. (de)
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  • Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz (de)
  • Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz (de)
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