Als Abbauer oder Anbauer bezeichnete man im ländlichen Raum Neusiedler, die ab etwa 1830 in die Dorfgemeinschaft eintraten und ein Haus mit Grundstück, aber keine eigenen landwirtschaftlichen Nutzflächen besaßen. Sie waren nicht zur Nutzung der Allmende berechtigt. Abbauer und Anbauer unterschieden sich nur in der Herkunft ihrer Grundstücke. Abbauer ließen sich auf privatem Grund nieder. Anbauer errichteten ihre Stelle auf Boden, der Gemeineigentum war.

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  • Als Abbauer oder Anbauer bezeichnete man im ländlichen Raum Neusiedler, die ab etwa 1830 in die Dorfgemeinschaft eintraten und ein Haus mit Grundstück, aber keine eigenen landwirtschaftlichen Nutzflächen besaßen. Sie waren nicht zur Nutzung der Allmende berechtigt. Abbauer und Anbauer unterschieden sich nur in der Herkunft ihrer Grundstücke. Abbauer ließen sich auf privatem Grund nieder. Anbauer errichteten ihre Stelle auf Boden, der Gemeineigentum war. Die Ab- und Anbauer standen am unteren Ende der dörflichen Sozialstruktur. Ihre Ansiedlung musste von der Domanialkammer und der Gemeinde genehmigt werden. Da sie über kein eigenes Land verfügten, konnten sie ihren Lebensunterhalt nicht durch die Landwirtschaft bestreiten. Sie arbeiteten als Handwerker, Hausierer, Händler oder Landarbeiter. (de)
  • Als Abbauer oder Anbauer bezeichnete man im ländlichen Raum Neusiedler, die ab etwa 1830 in die Dorfgemeinschaft eintraten und ein Haus mit Grundstück, aber keine eigenen landwirtschaftlichen Nutzflächen besaßen. Sie waren nicht zur Nutzung der Allmende berechtigt. Abbauer und Anbauer unterschieden sich nur in der Herkunft ihrer Grundstücke. Abbauer ließen sich auf privatem Grund nieder. Anbauer errichteten ihre Stelle auf Boden, der Gemeineigentum war. Die Ab- und Anbauer standen am unteren Ende der dörflichen Sozialstruktur. Ihre Ansiedlung musste von der Domanialkammer und der Gemeinde genehmigt werden. Da sie über kein eigenes Land verfügten, konnten sie ihren Lebensunterhalt nicht durch die Landwirtschaft bestreiten. Sie arbeiteten als Handwerker, Hausierer, Händler oder Landarbeiter. (de)
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  • Als Abbauer oder Anbauer bezeichnete man im ländlichen Raum Neusiedler, die ab etwa 1830 in die Dorfgemeinschaft eintraten und ein Haus mit Grundstück, aber keine eigenen landwirtschaftlichen Nutzflächen besaßen. Sie waren nicht zur Nutzung der Allmende berechtigt. Abbauer und Anbauer unterschieden sich nur in der Herkunft ihrer Grundstücke. Abbauer ließen sich auf privatem Grund nieder. Anbauer errichteten ihre Stelle auf Boden, der Gemeineigentum war. (de)
  • Als Abbauer oder Anbauer bezeichnete man im ländlichen Raum Neusiedler, die ab etwa 1830 in die Dorfgemeinschaft eintraten und ein Haus mit Grundstück, aber keine eigenen landwirtschaftlichen Nutzflächen besaßen. Sie waren nicht zur Nutzung der Allmende berechtigt. Abbauer und Anbauer unterschieden sich nur in der Herkunft ihrer Grundstücke. Abbauer ließen sich auf privatem Grund nieder. Anbauer errichteten ihre Stelle auf Boden, der Gemeineigentum war. (de)
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  • Abbauer (de)
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