Nach einem langwierigen fast das ganze Jahr 1615 dauernden Prozess um den Fettmilch-Aufstand von 1614 in der Freien Reichsstadt Frankfurt am Main werden Vinzenz Fettmilch und insgesamt 38 Mitangeklagte nicht direkt wegen der Ausschreitungen gegen die Juden verurteilt, sondern wegen Majestätsverbrechen, da sie die Befehle des Kaisers missachtet haben. Über sieben von ihnen wird das Todesurteil verhängt, das am 28. Februar auf dem Frankfurter Rossmarkt vollstreckt wird. Vor der Enthauptung schlägt man den Verurteilten die Schwurfinger ab, Fettmilch wird darüber hinaus nach seiner Hinrichtung gevierteilt. Die Köpfe von Vinzenz Fettmilch, Konrad Gerngroß, Konrad Schopp und Georg Ebel werden am Frankfurter Brückenturm aufgespießt, Fettmilchs Haus in der Töngesgasse abgerissen und an seiner Stel

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  • Nach einem langwierigen fast das ganze Jahr 1615 dauernden Prozess um den Fettmilch-Aufstand von 1614 in der Freien Reichsstadt Frankfurt am Main werden Vinzenz Fettmilch und insgesamt 38 Mitangeklagte nicht direkt wegen der Ausschreitungen gegen die Juden verurteilt, sondern wegen Majestätsverbrechen, da sie die Befehle des Kaisers missachtet haben. Über sieben von ihnen wird das Todesurteil verhängt, das am 28. Februar auf dem Frankfurter Rossmarkt vollstreckt wird. Vor der Enthauptung schlägt man den Verurteilten die Schwurfinger ab, Fettmilch wird darüber hinaus nach seiner Hinrichtung gevierteilt. Die Köpfe von Vinzenz Fettmilch, Konrad Gerngroß, Konrad Schopp und Georg Ebel werden am Frankfurter Brückenturm aufgespießt, Fettmilchs Haus in der Töngesgasse abgerissen und an seiner Stelle eine Schandsäule aufgerichtet, die in deutscher und lateinischer Sprache seine Verbrechen festhält. Nach den Hinrichtungen, die sich mit dem Verlesen der Urteile über mehrere Stunden hinziehen, wird ein kaiserliches Mandat bekannt gemacht, welches die Wiedereinsetzung der im August 1614 verjagten Juden in ihre alten Rechte gebietet. Noch am selben Tag werden die Juden, die bis dahin überwiegend in Höchst und Hanau Zuflucht gefunden haben, in einer feierlichen Prozession in die Judengasse zurückgeführt. An deren Tor wird ein Reichsadler angebracht mit der Umschrift „Römisch kaiserlicher Majestät und des heiligen Reiches Schutz“. * In Bayern erfolgt eine Kodifizierung des öffentlichen und privaten Rechts durch das bayerische Landrecht, dieses wird erst durch den Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis im Jahr 1756 aufgehoben. (de)
  • Nach einem langwierigen fast das ganze Jahr 1615 dauernden Prozess um den Fettmilch-Aufstand von 1614 in der Freien Reichsstadt Frankfurt am Main werden Vinzenz Fettmilch und insgesamt 38 Mitangeklagte nicht direkt wegen der Ausschreitungen gegen die Juden verurteilt, sondern wegen Majestätsverbrechen, da sie die Befehle des Kaisers missachtet haben. Über sieben von ihnen wird das Todesurteil verhängt, das am 28. Februar auf dem Frankfurter Rossmarkt vollstreckt wird. Vor der Enthauptung schlägt man den Verurteilten die Schwurfinger ab, Fettmilch wird darüber hinaus nach seiner Hinrichtung gevierteilt. Die Köpfe von Vinzenz Fettmilch, Konrad Gerngroß, Konrad Schopp und Georg Ebel werden am Frankfurter Brückenturm aufgespießt, Fettmilchs Haus in der Töngesgasse abgerissen und an seiner Stelle eine Schandsäule aufgerichtet, die in deutscher und lateinischer Sprache seine Verbrechen festhält. Nach den Hinrichtungen, die sich mit dem Verlesen der Urteile über mehrere Stunden hinziehen, wird ein kaiserliches Mandat bekannt gemacht, welches die Wiedereinsetzung der im August 1614 verjagten Juden in ihre alten Rechte gebietet. Noch am selben Tag werden die Juden, die bis dahin überwiegend in Höchst und Hanau Zuflucht gefunden haben, in einer feierlichen Prozession in die Judengasse zurückgeführt. An deren Tor wird ein Reichsadler angebracht mit der Umschrift „Römisch kaiserlicher Majestät und des heiligen Reiches Schutz“. * In Bayern erfolgt eine Kodifizierung des öffentlichen und privaten Rechts durch das bayerische Landrecht, dieses wird erst durch den Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis im Jahr 1756 aufgehoben. (de)
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  • Nach einem langwierigen fast das ganze Jahr 1615 dauernden Prozess um den Fettmilch-Aufstand von 1614 in der Freien Reichsstadt Frankfurt am Main werden Vinzenz Fettmilch und insgesamt 38 Mitangeklagte nicht direkt wegen der Ausschreitungen gegen die Juden verurteilt, sondern wegen Majestätsverbrechen, da sie die Befehle des Kaisers missachtet haben. Über sieben von ihnen wird das Todesurteil verhängt, das am 28. Februar auf dem Frankfurter Rossmarkt vollstreckt wird. Vor der Enthauptung schlägt man den Verurteilten die Schwurfinger ab, Fettmilch wird darüber hinaus nach seiner Hinrichtung gevierteilt. Die Köpfe von Vinzenz Fettmilch, Konrad Gerngroß, Konrad Schopp und Georg Ebel werden am Frankfurter Brückenturm aufgespießt, Fettmilchs Haus in der Töngesgasse abgerissen und an seiner Stel (de)
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