Die Zulassungssteuer ist eine Abgabe, die von einigen Ländern – zusätzlich zur Mehrwertsteuer - einmalig in Verbindung mit der Zulassung eines Pkw oder Lkw erhoben wird, ungeachtet ihrer Bezeichnung (Registrierungsabgabe, Anmeldesteuer, Verbrauchsteuer, Ökobonus/Ökomalus-System usw.). Sie umfasst jedoch nicht die Verwaltungsgebühren für die Zulassung eines Fahrzeugs oder die Kosten für technische Inspektionen.

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  • Die Zulassungssteuer ist eine Abgabe, die von einigen Ländern – zusätzlich zur Mehrwertsteuer - einmalig in Verbindung mit der Zulassung eines Pkw oder Lkw erhoben wird, ungeachtet ihrer Bezeichnung (Registrierungsabgabe, Anmeldesteuer, Verbrauchsteuer, Ökobonus/Ökomalus-System usw.). Sie umfasst jedoch nicht die Verwaltungsgebühren für die Zulassung eines Fahrzeugs oder die Kosten für technische Inspektionen. (de)
  • Die Zulassungssteuer ist eine Abgabe, die von einigen Ländern – zusätzlich zur Mehrwertsteuer - einmalig in Verbindung mit der Zulassung eines Pkw oder Lkw erhoben wird, ungeachtet ihrer Bezeichnung (Registrierungsabgabe, Anmeldesteuer, Verbrauchsteuer, Ökobonus/Ökomalus-System usw.). Sie umfasst jedoch nicht die Verwaltungsgebühren für die Zulassung eines Fahrzeugs oder die Kosten für technische Inspektionen. (de)
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  • Zulassungssteuer (de)
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