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- Werkdienstwohnungen sind Wohnungen, die dem Arbeitnehmer bzw. Beamten im Rahmen des Arbeits- bzw. Beamtenverhältnisses durch den Arbeitgeber/Dienstherrn zur Verfügung gestellt werden. Dieser stellt Werkdienstwohnungen in aller Regel dann zur Verfügung, wenn dies für die ordnungsgemäße Erfüllung der dem Arbeitnehmer/Beamten obliegenden (arbeitsvertraglichen/dienstlichen) Pflichten notwendig oder zumindest sinnvoll ist, zum Beispiel im Falle eines Hausmeisters oder eines Stallpflegers. Für Werkdienstwohnungen gelten unter bestimmten Voraussetzungen die Vorschriften über Mietverhältnisse entsprechend (§ 576b BGB). (de)
- Werkdienstwohnungen sind Wohnungen, die dem Arbeitnehmer bzw. Beamten im Rahmen des Arbeits- bzw. Beamtenverhältnisses durch den Arbeitgeber/Dienstherrn zur Verfügung gestellt werden. Dieser stellt Werkdienstwohnungen in aller Regel dann zur Verfügung, wenn dies für die ordnungsgemäße Erfüllung der dem Arbeitnehmer/Beamten obliegenden (arbeitsvertraglichen/dienstlichen) Pflichten notwendig oder zumindest sinnvoll ist, zum Beispiel im Falle eines Hausmeisters oder eines Stallpflegers. Für Werkdienstwohnungen gelten unter bestimmten Voraussetzungen die Vorschriften über Mietverhältnisse entsprechend (§ 576b BGB). (de)
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- Werkdienstwohnungen sind Wohnungen, die dem Arbeitnehmer bzw. Beamten im Rahmen des Arbeits- bzw. Beamtenverhältnisses durch den Arbeitgeber/Dienstherrn zur Verfügung gestellt werden. Dieser stellt Werkdienstwohnungen in aller Regel dann zur Verfügung, wenn dies für die ordnungsgemäße Erfüllung der dem Arbeitnehmer/Beamten obliegenden (arbeitsvertraglichen/dienstlichen) Pflichten notwendig oder zumindest sinnvoll ist, zum Beispiel im Falle eines Hausmeisters oder eines Stallpflegers. (de)
- Werkdienstwohnungen sind Wohnungen, die dem Arbeitnehmer bzw. Beamten im Rahmen des Arbeits- bzw. Beamtenverhältnisses durch den Arbeitgeber/Dienstherrn zur Verfügung gestellt werden. Dieser stellt Werkdienstwohnungen in aller Regel dann zur Verfügung, wenn dies für die ordnungsgemäße Erfüllung der dem Arbeitnehmer/Beamten obliegenden (arbeitsvertraglichen/dienstlichen) Pflichten notwendig oder zumindest sinnvoll ist, zum Beispiel im Falle eines Hausmeisters oder eines Stallpflegers. (de)
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- Werkdienstwohnung (de)
- Werkdienstwohnung (de)
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