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- Als Wehrersatzpflicht bezeichnet man die Pflicht, statt eines Wehrdienstes einen Wehrersatzdienst abzuleisten. Die Wehrersatzpflicht tritt nach erfolgreicher Antragstellung auf Kriegsdienstverweigerung anstelle der Wehrpflicht. In Österreich gibt es als Ersatz seit 1975 den Zivildienst und seit 1992 auch den Auslandsdienst. (de)
- Als Wehrersatzpflicht bezeichnet man die Pflicht, statt eines Wehrdienstes einen Wehrersatzdienst abzuleisten. Die Wehrersatzpflicht tritt nach erfolgreicher Antragstellung auf Kriegsdienstverweigerung anstelle der Wehrpflicht. In Österreich gibt es als Ersatz seit 1975 den Zivildienst und seit 1992 auch den Auslandsdienst. (de)
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- Als Wehrersatzpflicht bezeichnet man die Pflicht, statt eines Wehrdienstes einen Wehrersatzdienst abzuleisten. Die Wehrersatzpflicht tritt nach erfolgreicher Antragstellung auf Kriegsdienstverweigerung anstelle der Wehrpflicht. In Österreich gibt es als Ersatz seit 1975 den Zivildienst und seit 1992 auch den Auslandsdienst. (de)
- Als Wehrersatzpflicht bezeichnet man die Pflicht, statt eines Wehrdienstes einen Wehrersatzdienst abzuleisten. Die Wehrersatzpflicht tritt nach erfolgreicher Antragstellung auf Kriegsdienstverweigerung anstelle der Wehrpflicht. In Österreich gibt es als Ersatz seit 1975 den Zivildienst und seit 1992 auch den Auslandsdienst. (de)
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- Wehrersatzpflicht (de)
- Wehrersatzpflicht (de)
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