Als Wehrersatzpflicht bezeichnet man die Pflicht, statt eines Wehrdienstes einen Wehrersatzdienst abzuleisten. Die Wehrersatzpflicht tritt nach erfolgreicher Antragstellung auf Kriegsdienstverweigerung anstelle der Wehrpflicht. In Österreich gibt es als Ersatz seit 1975 den Zivildienst und seit 1992 auch den Auslandsdienst.

Property Value
dbo:abstract
  • Als Wehrersatzpflicht bezeichnet man die Pflicht, statt eines Wehrdienstes einen Wehrersatzdienst abzuleisten. Die Wehrersatzpflicht tritt nach erfolgreicher Antragstellung auf Kriegsdienstverweigerung anstelle der Wehrpflicht. In Österreich gibt es als Ersatz seit 1975 den Zivildienst und seit 1992 auch den Auslandsdienst. (de)
  • Als Wehrersatzpflicht bezeichnet man die Pflicht, statt eines Wehrdienstes einen Wehrersatzdienst abzuleisten. Die Wehrersatzpflicht tritt nach erfolgreicher Antragstellung auf Kriegsdienstverweigerung anstelle der Wehrpflicht. In Österreich gibt es als Ersatz seit 1975 den Zivildienst und seit 1992 auch den Auslandsdienst. (de)
dbo:wikiPageID
  • 20098 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 91001750 (xsd:integer)
dct:subject
rdfs:comment
  • Als Wehrersatzpflicht bezeichnet man die Pflicht, statt eines Wehrdienstes einen Wehrersatzdienst abzuleisten. Die Wehrersatzpflicht tritt nach erfolgreicher Antragstellung auf Kriegsdienstverweigerung anstelle der Wehrpflicht. In Österreich gibt es als Ersatz seit 1975 den Zivildienst und seit 1992 auch den Auslandsdienst. (de)
  • Als Wehrersatzpflicht bezeichnet man die Pflicht, statt eines Wehrdienstes einen Wehrersatzdienst abzuleisten. Die Wehrersatzpflicht tritt nach erfolgreicher Antragstellung auf Kriegsdienstverweigerung anstelle der Wehrpflicht. In Österreich gibt es als Ersatz seit 1975 den Zivildienst und seit 1992 auch den Auslandsdienst. (de)
rdfs:label
  • Wehrersatzpflicht (de)
  • Wehrersatzpflicht (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:isPrimaryTopicOf
is foaf:primaryTopic of