Die Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin und zu den Bezirksverordnetenversammlungen findet seit 1999 alle fünf Jahre statt. Vorher betrug die Legislatur bzw. Wahlperiode vier Jahre. Die Wahlen in den Jahren von 1948 bis einschließlich 1989 beziehen sich auf Grund der politischen Spaltung der Stadt nur auf West-Berlin. Maßgeblich für die Rahmenbedingungen der Wahl ist das Landeswahlgesetz. Wahlberechtigt ist nach § 1 jeder Deutsche, der am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens 3 Monaten in Berlin wohnt.

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  • Die Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin und zu den Bezirksverordnetenversammlungen findet seit 1999 alle fünf Jahre statt. Vorher betrug die Legislatur bzw. Wahlperiode vier Jahre. Die Wahlen in den Jahren von 1948 bis einschließlich 1989 beziehen sich auf Grund der politischen Spaltung der Stadt nur auf West-Berlin. Maßgeblich für die Rahmenbedingungen der Wahl ist das Landeswahlgesetz. Wahlberechtigt ist nach § 1 jeder Deutsche, der am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens 3 Monaten in Berlin wohnt. Die letzte Wahl fand am 18. September 2016 statt. Die SPD wurde stärkste Partei vor der CDU und der Linkspartei. Die AfD zog erstmals in das Abgeordnetenhaus von Berlin ein. Die nächste Wahl findet voraussichtlich im Jahr 2021 statt. (de)
  • Die Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin und zu den Bezirksverordnetenversammlungen findet seit 1999 alle fünf Jahre statt. Vorher betrug die Legislatur bzw. Wahlperiode vier Jahre. Die Wahlen in den Jahren von 1948 bis einschließlich 1989 beziehen sich auf Grund der politischen Spaltung der Stadt nur auf West-Berlin. Maßgeblich für die Rahmenbedingungen der Wahl ist das Landeswahlgesetz. Wahlberechtigt ist nach § 1 jeder Deutsche, der am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens 3 Monaten in Berlin wohnt. Die letzte Wahl fand am 18. September 2016 statt. Die SPD wurde stärkste Partei vor der CDU und der Linkspartei. Die AfD zog erstmals in das Abgeordnetenhaus von Berlin ein. Die nächste Wahl findet voraussichtlich im Jahr 2021 statt. (de)
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  • Die Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin und zu den Bezirksverordnetenversammlungen findet seit 1999 alle fünf Jahre statt. Vorher betrug die Legislatur bzw. Wahlperiode vier Jahre. Die Wahlen in den Jahren von 1948 bis einschließlich 1989 beziehen sich auf Grund der politischen Spaltung der Stadt nur auf West-Berlin. Maßgeblich für die Rahmenbedingungen der Wahl ist das Landeswahlgesetz. Wahlberechtigt ist nach § 1 jeder Deutsche, der am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens 3 Monaten in Berlin wohnt. (de)
  • Die Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin und zu den Bezirksverordnetenversammlungen findet seit 1999 alle fünf Jahre statt. Vorher betrug die Legislatur bzw. Wahlperiode vier Jahre. Die Wahlen in den Jahren von 1948 bis einschließlich 1989 beziehen sich auf Grund der politischen Spaltung der Stadt nur auf West-Berlin. Maßgeblich für die Rahmenbedingungen der Wahl ist das Landeswahlgesetz. Wahlberechtigt ist nach § 1 jeder Deutsche, der am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens 3 Monaten in Berlin wohnt. (de)
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  • Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin (de)
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