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- Die Verordnung über Heizkostenabrechnung (HeizkostenV) ist eine deutsche Rechtsverordnung, die die Abrechnung über die Heizkosten und Warmwasser im Mietverhältnis/Nutzungsverhältnis und im Wohnungseigentümerverhältnis regelt. Neben der zweiten Berechnungsverordnung und der Betriebskostenverordnung ist die Verordnung über Heizkostenabrechnung eine der wesentlichen Kodifikationen des Mietrechts neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Grundsätzlich gilt die Verordnung (§ 3) auch für die Wohnungseigentümergemeinschaften nach dem WEG. (de)
- Die Verordnung über Heizkostenabrechnung (HeizkostenV) ist eine deutsche Rechtsverordnung, die die Abrechnung über die Heizkosten und Warmwasser im Mietverhältnis/Nutzungsverhältnis und im Wohnungseigentümerverhältnis regelt. Neben der zweiten Berechnungsverordnung und der Betriebskostenverordnung ist die Verordnung über Heizkostenabrechnung eine der wesentlichen Kodifikationen des Mietrechts neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Grundsätzlich gilt die Verordnung (§ 3) auch für die Wohnungseigentümergemeinschaften nach dem WEG. (de)
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prop-de:inkrafttreten
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prop-de:kurztitel
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- Verordnung über Heizkostenabrechnung
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prop-de:letzteänderung
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- Art. 1 VO vom 8. Dezember 2008
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prop-de:neubekanntmachung
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prop-de:titel
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- Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten
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- Die Verordnung über Heizkostenabrechnung (HeizkostenV) ist eine deutsche Rechtsverordnung, die die Abrechnung über die Heizkosten und Warmwasser im Mietverhältnis/Nutzungsverhältnis und im Wohnungseigentümerverhältnis regelt. Neben der zweiten Berechnungsverordnung und der Betriebskostenverordnung ist die Verordnung über Heizkostenabrechnung eine der wesentlichen Kodifikationen des Mietrechts neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Grundsätzlich gilt die Verordnung (§ 3) auch für die Wohnungseigentümergemeinschaften nach dem WEG. (de)
- Die Verordnung über Heizkostenabrechnung (HeizkostenV) ist eine deutsche Rechtsverordnung, die die Abrechnung über die Heizkosten und Warmwasser im Mietverhältnis/Nutzungsverhältnis und im Wohnungseigentümerverhältnis regelt. Neben der zweiten Berechnungsverordnung und der Betriebskostenverordnung ist die Verordnung über Heizkostenabrechnung eine der wesentlichen Kodifikationen des Mietrechts neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Grundsätzlich gilt die Verordnung (§ 3) auch für die Wohnungseigentümergemeinschaften nach dem WEG. (de)
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- Verordnung über Heizkostenabrechnung (de)
- Verordnung über Heizkostenabrechnung (de)
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