V-Person (auch V-Mann, abgekürzt VP genannt, Mehrzahl auch V-Leute, in Österreich auch Konfident), bezeichnet eine Verbindungs- oder Vertrauensperson, die als ständiger Informant eines Nachrichtendienstes, des Zolls oder der Polizei arbeitet. Dabei agiert sie unerkannt etwa in vermeintlich politisch extremen oder kriminellen Organisationen oder kriminalitätsverdächtigen Milieus, etwa der Drogenszene oder dem Rotlichtmilieu. Die V-Person ist abzugrenzen vom Informanten, der lediglich im Einzelfall tätig wird, sowie vom verdeckten Ermittler, der Mitglied der Strafverfolgungsbehörden ist.

Property Value
dbo:abstract
  • V-Person (auch V-Mann, abgekürzt VP genannt, Mehrzahl auch V-Leute, in Österreich auch Konfident), bezeichnet eine Verbindungs- oder Vertrauensperson, die als ständiger Informant eines Nachrichtendienstes, des Zolls oder der Polizei arbeitet. Dabei agiert sie unerkannt etwa in vermeintlich politisch extremen oder kriminellen Organisationen oder kriminalitätsverdächtigen Milieus, etwa der Drogenszene oder dem Rotlichtmilieu. Die Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren definieren eine V-Person als eine Person, die, ohne einer Strafverfolgungsbehörde anzugehören, bereit ist, diese bei der Aufklärung von Straftaten auf längere Zeit vertraulich zu unterstützen und deren Identität grundsätzlich geheim gehalten wird. Die V-Person ist abzugrenzen vom Informanten, der lediglich im Einzelfall tätig wird, sowie vom verdeckten Ermittler, der Mitglied der Strafverfolgungsbehörden ist. In jüngerer Zeit geriet die Praxis des Einsatzes von V-Personen in der rechtsextremen Szene durch deutsche Verfassungsschutz-Behörden vermehrt in die Kritik, insbesondere wegen des deshalb gescheiterten NPD-Verbotsverfahrens und der ungeklärten Vorgänge um die Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund. (de)
  • V-Person (auch V-Mann, abgekürzt VP genannt, Mehrzahl auch V-Leute, in Österreich auch Konfident), bezeichnet eine Verbindungs- oder Vertrauensperson, die als ständiger Informant eines Nachrichtendienstes, des Zolls oder der Polizei arbeitet. Dabei agiert sie unerkannt etwa in vermeintlich politisch extremen oder kriminellen Organisationen oder kriminalitätsverdächtigen Milieus, etwa der Drogenszene oder dem Rotlichtmilieu. Die Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren definieren eine V-Person als eine Person, die, ohne einer Strafverfolgungsbehörde anzugehören, bereit ist, diese bei der Aufklärung von Straftaten auf längere Zeit vertraulich zu unterstützen und deren Identität grundsätzlich geheim gehalten wird. Die V-Person ist abzugrenzen vom Informanten, der lediglich im Einzelfall tätig wird, sowie vom verdeckten Ermittler, der Mitglied der Strafverfolgungsbehörden ist. In jüngerer Zeit geriet die Praxis des Einsatzes von V-Personen in der rechtsextremen Szene durch deutsche Verfassungsschutz-Behörden vermehrt in die Kritik, insbesondere wegen des deshalb gescheiterten NPD-Verbotsverfahrens und der ungeklärten Vorgänge um die Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund. (de)
dbo:wikiPageExternalLink
dbo:wikiPageID
  • 316429 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 158264841 (xsd:integer)
dct:subject
rdfs:comment
  • V-Person (auch V-Mann, abgekürzt VP genannt, Mehrzahl auch V-Leute, in Österreich auch Konfident), bezeichnet eine Verbindungs- oder Vertrauensperson, die als ständiger Informant eines Nachrichtendienstes, des Zolls oder der Polizei arbeitet. Dabei agiert sie unerkannt etwa in vermeintlich politisch extremen oder kriminellen Organisationen oder kriminalitätsverdächtigen Milieus, etwa der Drogenszene oder dem Rotlichtmilieu. Die V-Person ist abzugrenzen vom Informanten, der lediglich im Einzelfall tätig wird, sowie vom verdeckten Ermittler, der Mitglied der Strafverfolgungsbehörden ist. (de)
  • V-Person (auch V-Mann, abgekürzt VP genannt, Mehrzahl auch V-Leute, in Österreich auch Konfident), bezeichnet eine Verbindungs- oder Vertrauensperson, die als ständiger Informant eines Nachrichtendienstes, des Zolls oder der Polizei arbeitet. Dabei agiert sie unerkannt etwa in vermeintlich politisch extremen oder kriminellen Organisationen oder kriminalitätsverdächtigen Milieus, etwa der Drogenszene oder dem Rotlichtmilieu. Die V-Person ist abzugrenzen vom Informanten, der lediglich im Einzelfall tätig wird, sowie vom verdeckten Ermittler, der Mitglied der Strafverfolgungsbehörden ist. (de)
rdfs:label
  • V-Person (de)
  • V-Person (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:isPrimaryTopicOf
is dbo:wikiPageDisambiguates of
is dbo:wikiPageRedirects of
is foaf:primaryTopic of