Das Völkerrecht (Lehnübersetzung zu lat. ius gentium, „Recht der Völker“) ist eine überstaatliche Rechtsordnung, durch die die Beziehungen zwischen den Völkerrechtssubjekten auf der Grundlage der Gleichrangigkeit geregelt werden. Der Begriff Internationales Recht wird seit dem 19. Jahrhundert oft synonym verwendet, welches u.  a. auf den starken Einfluss des englischen Fachbegriffs international law zurückzuführen ist.

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  • Das Völkerrecht (Lehnübersetzung zu lat. ius gentium, „Recht der Völker“) ist eine überstaatliche Rechtsordnung, durch die die Beziehungen zwischen den Völkerrechtssubjekten auf der Grundlage der Gleichrangigkeit geregelt werden. Der Begriff Internationales Recht wird seit dem 19. Jahrhundert oft synonym verwendet, welches u.  a. auf den starken Einfluss des englischen Fachbegriffs international law zurückzuführen ist. Wichtigste positivrechtliche Rechtsquelle des Völkerrechts ist die Charta der Vereinten Nationen und das in ihr niedergelegte Allgemeine Gewaltverbot, das als Völkergewohnheitsrecht auch über die Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen hinaus verbindlich ist und jedem Staat einen Angriffskrieg verbietet. Das supranationale Recht gilt als Besonderheit des Völkerrechts, weil es ebenfalls überstaatlich organisiert ist, weist allerdings durch die Übertragung von Hoheitsgewalt auf zwischenstaatliche Einrichtungen einige Besonderheiten auf, die nicht vollständig mit dem Völkerrecht erklärbar sind.
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