Universitäten (vom lateinischen universitas magistrorum et scolarium, „Gemeinschaft der Lehrenden und Lernenden“, später im Sinne Humboldts für universitas litterarum, „Gesamtheit der Wissenschaften“) sind Hochschulen mit Promotionsrecht, sogenannte wissenschaftliche Hochschulen, die der Pflege und Entwicklung der Wissenschaften durch Forschung, Lehre und Studium dienen, aber ihren Studenten auch praxisorientiert Berufsqualifikationen vermitteln sollen. Neben den Volluniversitäten, die ein breites Fächerspektrum (Universalität) anbieten und mehrere zehntausend an Studierenden haben können (Massenuniversität), gibt es auch kleinere staatliche und Privatuniversitäten, die meist auf wenige Fächer spezialisiert sind und deren Anzahl an Immatrikulierten eher im vierstelligen Bereich liegt.

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  • Universitäten (vom lateinischen universitas magistrorum et scolarium, „Gemeinschaft der Lehrenden und Lernenden“, später im Sinne Humboldts für universitas litterarum, „Gesamtheit der Wissenschaften“) sind Hochschulen mit Promotionsrecht, sogenannte wissenschaftliche Hochschulen, die der Pflege und Entwicklung der Wissenschaften durch Forschung, Lehre und Studium dienen, aber ihren Studenten auch praxisorientiert Berufsqualifikationen vermitteln sollen. Neben den Volluniversitäten, die ein breites Fächerspektrum (Universalität) anbieten und mehrere zehntausend an Studierenden haben können (Massenuniversität), gibt es auch kleinere staatliche und Privatuniversitäten, die meist auf wenige Fächer spezialisiert sind und deren Anzahl an Immatrikulierten eher im vierstelligen Bereich liegt. (de)
  • Universitäten (vom lateinischen universitas magistrorum et scolarium, „Gemeinschaft der Lehrenden und Lernenden“, später im Sinne Humboldts für universitas litterarum, „Gesamtheit der Wissenschaften“) sind Hochschulen mit Promotionsrecht, sogenannte wissenschaftliche Hochschulen, die der Pflege und Entwicklung der Wissenschaften durch Forschung, Lehre und Studium dienen, aber ihren Studenten auch praxisorientiert Berufsqualifikationen vermitteln sollen. Neben den Volluniversitäten, die ein breites Fächerspektrum (Universalität) anbieten und mehrere zehntausend an Studierenden haben können (Massenuniversität), gibt es auch kleinere staatliche und Privatuniversitäten, die meist auf wenige Fächer spezialisiert sind und deren Anzahl an Immatrikulierten eher im vierstelligen Bereich liegt. (de)
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  • Universitäten (vom lateinischen universitas magistrorum et scolarium, „Gemeinschaft der Lehrenden und Lernenden“, später im Sinne Humboldts für universitas litterarum, „Gesamtheit der Wissenschaften“) sind Hochschulen mit Promotionsrecht, sogenannte wissenschaftliche Hochschulen, die der Pflege und Entwicklung der Wissenschaften durch Forschung, Lehre und Studium dienen, aber ihren Studenten auch praxisorientiert Berufsqualifikationen vermitteln sollen. Neben den Volluniversitäten, die ein breites Fächerspektrum (Universalität) anbieten und mehrere zehntausend an Studierenden haben können (Massenuniversität), gibt es auch kleinere staatliche und Privatuniversitäten, die meist auf wenige Fächer spezialisiert sind und deren Anzahl an Immatrikulierten eher im vierstelligen Bereich liegt. (de)
  • Universitäten (vom lateinischen universitas magistrorum et scolarium, „Gemeinschaft der Lehrenden und Lernenden“, später im Sinne Humboldts für universitas litterarum, „Gesamtheit der Wissenschaften“) sind Hochschulen mit Promotionsrecht, sogenannte wissenschaftliche Hochschulen, die der Pflege und Entwicklung der Wissenschaften durch Forschung, Lehre und Studium dienen, aber ihren Studenten auch praxisorientiert Berufsqualifikationen vermitteln sollen. Neben den Volluniversitäten, die ein breites Fächerspektrum (Universalität) anbieten und mehrere zehntausend an Studierenden haben können (Massenuniversität), gibt es auch kleinere staatliche und Privatuniversitäten, die meist auf wenige Fächer spezialisiert sind und deren Anzahl an Immatrikulierten eher im vierstelligen Bereich liegt. (de)
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