Das Truppendienstgericht Nord ist ein Bundesgericht mit Sitz in Münster (Westfalen). Die Truppendienstgerichte sind im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung angesiedelt und fungieren als Dienstgerichte für Disziplinarverfahren gegen Soldaten und für Verfahren über Beschwerden von Soldaten. Das Truppendienstgericht Nord ist zuständig für die Dienststellen mit Sitzin Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen mit Ausnahme des Regierungsbezirks Köln, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.

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  • Das Truppendienstgericht Nord ist ein Bundesgericht mit Sitz in Münster (Westfalen). Die Truppendienstgerichte sind im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung angesiedelt und fungieren als Dienstgerichte für Disziplinarverfahren gegen Soldaten und für Verfahren über Beschwerden von Soldaten. Auf Grund des § 69 Abs. 1 und 2 Satz 2 der Wehrdisziplinarordnung vom 16. August 2001 hat das Bundesministerium der Verteidigung die Errichtung zweier Truppendienstgerichte (Nord und Süd) mit insgesamt 14 Kammern – davon zwei unbesetzte Leerkammern – verordnet. Im Zuge dieser Neuordnung sind die bisher zum Gericht gehörenden Kammern in Kassel, Koblenz und Oldenburg ab 1. Juli 2006 und die Kammern in Hannover ab 1. September 2012 entfallen. Das Truppendienstgericht Nord ist zuständig für die Dienststellen mit Sitzin Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen mit Ausnahme des Regierungsbezirks Köln, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Die auswärtigen Kammern des Truppendienstgerichts Nord sind: * die 3. und 4. Kammer in Hamburg * die 5. und 6. Kammer in Potsdam * die 7. Kammer in Koblenz – derzeit Leerkammer (de)
  • Das Truppendienstgericht Nord ist ein Bundesgericht mit Sitz in Münster (Westfalen). Die Truppendienstgerichte sind im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung angesiedelt und fungieren als Dienstgerichte für Disziplinarverfahren gegen Soldaten und für Verfahren über Beschwerden von Soldaten. Auf Grund des § 69 Abs. 1 und 2 Satz 2 der Wehrdisziplinarordnung vom 16. August 2001 hat das Bundesministerium der Verteidigung die Errichtung zweier Truppendienstgerichte (Nord und Süd) mit insgesamt 14 Kammern – davon zwei unbesetzte Leerkammern – verordnet. Im Zuge dieser Neuordnung sind die bisher zum Gericht gehörenden Kammern in Kassel, Koblenz und Oldenburg ab 1. Juli 2006 und die Kammern in Hannover ab 1. September 2012 entfallen. Das Truppendienstgericht Nord ist zuständig für die Dienststellen mit Sitzin Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen mit Ausnahme des Regierungsbezirks Köln, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Die auswärtigen Kammern des Truppendienstgerichts Nord sind: * die 3. und 4. Kammer in Hamburg * die 5. und 6. Kammer in Potsdam * die 7. Kammer in Koblenz – derzeit Leerkammer (de)
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  • Das Truppendienstgericht Nord ist ein Bundesgericht mit Sitz in Münster (Westfalen). Die Truppendienstgerichte sind im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung angesiedelt und fungieren als Dienstgerichte für Disziplinarverfahren gegen Soldaten und für Verfahren über Beschwerden von Soldaten. Das Truppendienstgericht Nord ist zuständig für die Dienststellen mit Sitzin Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen mit Ausnahme des Regierungsbezirks Köln, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. (de)
  • Das Truppendienstgericht Nord ist ein Bundesgericht mit Sitz in Münster (Westfalen). Die Truppendienstgerichte sind im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung angesiedelt und fungieren als Dienstgerichte für Disziplinarverfahren gegen Soldaten und für Verfahren über Beschwerden von Soldaten. Das Truppendienstgericht Nord ist zuständig für die Dienststellen mit Sitzin Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen mit Ausnahme des Regierungsbezirks Köln, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. (de)
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