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- Die Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (kurz: Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) ist das Gesetz zur Regelung des Kommunalrechts des Freistaates Thüringen. Es regelt die Rechtsstellung der Gemeinden und Landkreise Thüringens. Auch die Gliederung von Gemeinden in Ortsteile bzw. Landgemeinden in Ortschaften ist geregelt. Bis 23. Juni 2016 war auch die Zusammenfassung von Gemeinden zu Verwaltungsgemeinschaften möglich. Nunmehr ist ihre Abschaffung sowie die Möglichkeit, kreisübergreifend zu fusionieren, beschlossen. Außerdem ist das Gesetz nach wie vor gegliedert in die Gemeindeordnung (Erster Teil, §§ 1 bis 85), die Landkreisordnung (Zweiter Teil, §§ 86−115) und gemeinsame Bestimmungen (Dritter Teil, §§ 116–132). Das Gesetz trat 1994 in Kraft und wurde 1998 und 2003 neu bekanntgemacht. Bei seinem Inkrafttreten löste es in Thüringen die Kommunalverfassung der DDR ab. (de)
- Die Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (kurz: Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) ist das Gesetz zur Regelung des Kommunalrechts des Freistaates Thüringen. Es regelt die Rechtsstellung der Gemeinden und Landkreise Thüringens. Auch die Gliederung von Gemeinden in Ortsteile bzw. Landgemeinden in Ortschaften ist geregelt. Bis 23. Juni 2016 war auch die Zusammenfassung von Gemeinden zu Verwaltungsgemeinschaften möglich. Nunmehr ist ihre Abschaffung sowie die Möglichkeit, kreisübergreifend zu fusionieren, beschlossen. Außerdem ist das Gesetz nach wie vor gegliedert in die Gemeindeordnung (Erster Teil, §§ 1 bis 85), die Landkreisordnung (Zweiter Teil, §§ 86−115) und gemeinsame Bestimmungen (Dritter Teil, §§ 116–132). Das Gesetz trat 1994 in Kraft und wurde 1998 und 2003 neu bekanntgemacht. Bei seinem Inkrafttreten löste es in Thüringen die Kommunalverfassung der DDR ab. (de)
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- Die Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (kurz: Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) ist das Gesetz zur Regelung des Kommunalrechts des Freistaates Thüringen. Es regelt die Rechtsstellung der Gemeinden und Landkreise Thüringens. Auch die Gliederung von Gemeinden in Ortsteile bzw. Landgemeinden in Ortschaften ist geregelt. Bis 23. Juni 2016 war auch die Zusammenfassung von Gemeinden zu Verwaltungsgemeinschaften möglich. Nunmehr ist ihre Abschaffung sowie die Möglichkeit, kreisübergreifend zu fusionieren, beschlossen. Außerdem ist das Gesetz nach wie vor gegliedert in die Gemeindeordnung (Erster Teil, §§ 1 bis 85), die Landkreisordnung (Zweiter Teil, §§ 86−115) und gemeinsame Bestimmungen (Dritter Teil, §§ 116–132). Das Gesetz trat 1994 in Kraft und wurde 1998 und 2003 neu bekanntgemacht. (de)
- Die Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (kurz: Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) ist das Gesetz zur Regelung des Kommunalrechts des Freistaates Thüringen. Es regelt die Rechtsstellung der Gemeinden und Landkreise Thüringens. Auch die Gliederung von Gemeinden in Ortsteile bzw. Landgemeinden in Ortschaften ist geregelt. Bis 23. Juni 2016 war auch die Zusammenfassung von Gemeinden zu Verwaltungsgemeinschaften möglich. Nunmehr ist ihre Abschaffung sowie die Möglichkeit, kreisübergreifend zu fusionieren, beschlossen. Außerdem ist das Gesetz nach wie vor gegliedert in die Gemeindeordnung (Erster Teil, §§ 1 bis 85), die Landkreisordnung (Zweiter Teil, §§ 86−115) und gemeinsame Bestimmungen (Dritter Teil, §§ 116–132). Das Gesetz trat 1994 in Kraft und wurde 1998 und 2003 neu bekanntgemacht. (de)
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