Die Sturmabteilung (SA) war die paramilitärische Kampforganisation der NSDAP während der Weimarer Republik und spielte als Ordnertruppe eine entscheidende Rolle beim Aufstieg der Nationalsozialisten, indem sie deren Versammlungen vor Gruppen politischer Gegner mit Gewalt abschirmte oder gegnerische Veranstaltungen massiv behinderte.

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  • Die Sturmabteilung (SA) war die paramilitärische Kampforganisation der NSDAP während der Weimarer Republik und spielte als Ordnertruppe eine entscheidende Rolle beim Aufstieg der Nationalsozialisten, indem sie deren Versammlungen vor Gruppen politischer Gegner mit Gewalt abschirmte oder gegnerische Veranstaltungen massiv behinderte. Nach der Machtübernahme der NSDAP wurde die SA von Hermann Göring, dem Reichskommissar für das preußische Innenministerium und damit Dienstherr der preußischen Polizei, kurzzeitig auch als staatliche „Hilfspolizei“ eingesetzt. Nachdem Mitte 1934 SS-Einheiten die SA-Führungsspitze ermordet hatten (siehe Röhm-Putsch), verlor sie in der weiteren Zeit des Nationalsozialismus sehr stark an Bedeutung. Nach der bedingungslosen Kapitulation 1945 wurde sie wie die NSDAP und SS mit dem Kontrollratsgesetz Nr. 2 verboten und aufgelöst. (de)
  • Die Sturmabteilung (SA) war die paramilitärische Kampforganisation der NSDAP während der Weimarer Republik und spielte als Ordnertruppe eine entscheidende Rolle beim Aufstieg der Nationalsozialisten, indem sie deren Versammlungen vor Gruppen politischer Gegner mit Gewalt abschirmte oder gegnerische Veranstaltungen massiv behinderte. Nach der Machtübernahme der NSDAP wurde die SA von Hermann Göring, dem Reichskommissar für das preußische Innenministerium und damit Dienstherr der preußischen Polizei, kurzzeitig auch als staatliche „Hilfspolizei“ eingesetzt. Nachdem Mitte 1934 SS-Einheiten die SA-Führungsspitze ermordet hatten (siehe Röhm-Putsch), verlor sie in der weiteren Zeit des Nationalsozialismus sehr stark an Bedeutung. Nach der bedingungslosen Kapitulation 1945 wurde sie wie die NSDAP und SS mit dem Kontrollratsgesetz Nr. 2 verboten und aufgelöst. (de)
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