Sterilisationsgesetze waren und sind staatliche Regelungen zur Sterilisation (Unfruchtbarmachung) bestimmter Personen oder Personenkreise zur Verhinderung der Fortpflanzung. Besondere Bedeutung haben dabei Gesetze im Rahmen der Eugenik, die seit Beginn des 20. Jahrhunderts eingeführt und umgesetzt wurden. Diese Gesetze hatten die Verhinderung sogenannten erblich „minderwertigen“ Nachwuchses zum Ziel und konzentrierten sich auf die Unfruchtbarmachung der Träger solcher Erbkrankheiten. Idealtypisch ist zwischen freiwilliger, d.h. auf Beratung und Überzeugung (bzw. massiver Überredung) solcher „Erbkranker“ durch die ausführenden Bürokraten oder Mediziner basierender Unfruchtbarmachung und einer vom Staat von vornherein festgelegten Zwangssterilisation zu unterscheiden. In der Praxis allerding

Property Value
dbo:abstract
  • Sterilisationsgesetze waren und sind staatliche Regelungen zur Sterilisation (Unfruchtbarmachung) bestimmter Personen oder Personenkreise zur Verhinderung der Fortpflanzung. Besondere Bedeutung haben dabei Gesetze im Rahmen der Eugenik, die seit Beginn des 20. Jahrhunderts eingeführt und umgesetzt wurden. Diese Gesetze hatten die Verhinderung sogenannten erblich „minderwertigen“ Nachwuchses zum Ziel und konzentrierten sich auf die Unfruchtbarmachung der Träger solcher Erbkrankheiten. Idealtypisch ist zwischen freiwilliger, d.h. auf Beratung und Überzeugung (bzw. massiver Überredung) solcher „Erbkranker“ durch die ausführenden Bürokraten oder Mediziner basierender Unfruchtbarmachung und einer vom Staat von vornherein festgelegten Zwangssterilisation zu unterscheiden. In der Praxis allerdings kombinierten zahlreiche Gesetze freiwillige und Zwangsmaßnahmen, die auf unterschiedliche Zielgruppen angewendet wurden. (de)
  • Sterilisationsgesetze waren und sind staatliche Regelungen zur Sterilisation (Unfruchtbarmachung) bestimmter Personen oder Personenkreise zur Verhinderung der Fortpflanzung. Besondere Bedeutung haben dabei Gesetze im Rahmen der Eugenik, die seit Beginn des 20. Jahrhunderts eingeführt und umgesetzt wurden. Diese Gesetze hatten die Verhinderung sogenannten erblich „minderwertigen“ Nachwuchses zum Ziel und konzentrierten sich auf die Unfruchtbarmachung der Träger solcher Erbkrankheiten. Idealtypisch ist zwischen freiwilliger, d.h. auf Beratung und Überzeugung (bzw. massiver Überredung) solcher „Erbkranker“ durch die ausführenden Bürokraten oder Mediziner basierender Unfruchtbarmachung und einer vom Staat von vornherein festgelegten Zwangssterilisation zu unterscheiden. In der Praxis allerdings kombinierten zahlreiche Gesetze freiwillige und Zwangsmaßnahmen, die auf unterschiedliche Zielgruppen angewendet wurden. (de)
dbo:thumbnail
dbo:wikiPageExternalLink
dbo:wikiPageID
  • 419802 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 158503648 (xsd:integer)
dct:subject
rdfs:comment
  • Sterilisationsgesetze waren und sind staatliche Regelungen zur Sterilisation (Unfruchtbarmachung) bestimmter Personen oder Personenkreise zur Verhinderung der Fortpflanzung. Besondere Bedeutung haben dabei Gesetze im Rahmen der Eugenik, die seit Beginn des 20. Jahrhunderts eingeführt und umgesetzt wurden. Diese Gesetze hatten die Verhinderung sogenannten erblich „minderwertigen“ Nachwuchses zum Ziel und konzentrierten sich auf die Unfruchtbarmachung der Träger solcher Erbkrankheiten. Idealtypisch ist zwischen freiwilliger, d.h. auf Beratung und Überzeugung (bzw. massiver Überredung) solcher „Erbkranker“ durch die ausführenden Bürokraten oder Mediziner basierender Unfruchtbarmachung und einer vom Staat von vornherein festgelegten Zwangssterilisation zu unterscheiden. In der Praxis allerding (de)
  • Sterilisationsgesetze waren und sind staatliche Regelungen zur Sterilisation (Unfruchtbarmachung) bestimmter Personen oder Personenkreise zur Verhinderung der Fortpflanzung. Besondere Bedeutung haben dabei Gesetze im Rahmen der Eugenik, die seit Beginn des 20. Jahrhunderts eingeführt und umgesetzt wurden. Diese Gesetze hatten die Verhinderung sogenannten erblich „minderwertigen“ Nachwuchses zum Ziel und konzentrierten sich auf die Unfruchtbarmachung der Träger solcher Erbkrankheiten. Idealtypisch ist zwischen freiwilliger, d.h. auf Beratung und Überzeugung (bzw. massiver Überredung) solcher „Erbkranker“ durch die ausführenden Bürokraten oder Mediziner basierender Unfruchtbarmachung und einer vom Staat von vornherein festgelegten Zwangssterilisation zu unterscheiden. In der Praxis allerding (de)
rdfs:label
  • Sterilisationsgesetze (de)
  • Sterilisationsgesetze (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:depiction
foaf:isPrimaryTopicOf
is foaf:primaryTopic of