Ein Ausschluss von Minderheitsaktionären oder Squeeze-out (engl. Hinausdrücken) bezeichnet den mit Zwang verbundenen Ausschluss von Minderheitsaktionären aus einer (nicht notwendigerweise börsennotierten) Aktiengesellschaft. Der aktienrechtliche Squeeze-out im Gesellschaftsrecht ist in Deutschland durch die §§ 327a – 327f AktG zum 1.  Januar 2002 erstmals eingeführt worden. Seit dem 14.  Juli 2006 ist zudem das Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz in Kraft.

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  • Ein Ausschluss von Minderheitsaktionären oder Squeeze-out (engl. Hinausdrücken) bezeichnet den mit Zwang verbundenen Ausschluss von Minderheitsaktionären aus einer (nicht notwendigerweise börsennotierten) Aktiengesellschaft. Der aktienrechtliche Squeeze-out im Gesellschaftsrecht ist in Deutschland durch die §§ 327a – 327f AktG zum 1.  Januar 2002 erstmals eingeführt worden. Seit dem 14.  Juli 2006 ist zudem das Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz in Kraft. Durch dieses Gesetz wurde unter anderem mit den §§ 39a–c WpÜG der übernahmerechtliche Squeeze-out eingeführt.
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  • Ein Ausschluss von Minderheitsaktionären oder Squeeze-out (engl. Hinausdrücken) bezeichnet den mit Zwang verbundenen Ausschluss von Minderheitsaktionären aus einer (nicht notwendigerweise börsennotierten) Aktiengesellschaft. Der aktienrechtliche Squeeze-out im Gesellschaftsrecht ist in Deutschland durch die §§ 327a – 327f AktG zum 1.  Januar 2002 erstmals eingeführt worden. Seit dem 14.  Juli 2006 ist zudem das Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz in Kraft.
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