Als Spartenprogramm (auch Spartensender oder Zielgruppenprogramm) wird im Medienrecht ein Hörfunk- oder Fernsehprogramm bezeichnet, das sich auf spezielle Themen und Sendeformate spezialisiert. Typische Spartenprogramme bieten beispielsweise im Fernsehbereich die Musiksender und Nachrichtenkanäle oder im Radiobereich die Top40-Radiostationen der USA, deren Airplay sich auf die aktuellen Hits aus der Hitparade beschränkt. Gegensatz ist das Vollprogramm.

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  • Als Spartenprogramm (auch Spartensender oder Zielgruppenprogramm) wird im Medienrecht ein Hörfunk- oder Fernsehprogramm bezeichnet, das sich auf spezielle Themen und Sendeformate spezialisiert. Typische Spartenprogramme bieten beispielsweise im Fernsehbereich die Musiksender und Nachrichtenkanäle oder im Radiobereich die Top40-Radiostationen der USA, deren Airplay sich auf die aktuellen Hits aus der Hitparade beschränkt. Gegensatz ist das Vollprogramm. (de)
  • Als Spartenprogramm (auch Spartensender oder Zielgruppenprogramm) wird im Medienrecht ein Hörfunk- oder Fernsehprogramm bezeichnet, das sich auf spezielle Themen und Sendeformate spezialisiert. Typische Spartenprogramme bieten beispielsweise im Fernsehbereich die Musiksender und Nachrichtenkanäle oder im Radiobereich die Top40-Radiostationen der USA, deren Airplay sich auf die aktuellen Hits aus der Hitparade beschränkt. Gegensatz ist das Vollprogramm. (de)
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  • Als Spartenprogramm (auch Spartensender oder Zielgruppenprogramm) wird im Medienrecht ein Hörfunk- oder Fernsehprogramm bezeichnet, das sich auf spezielle Themen und Sendeformate spezialisiert. Typische Spartenprogramme bieten beispielsweise im Fernsehbereich die Musiksender und Nachrichtenkanäle oder im Radiobereich die Top40-Radiostationen der USA, deren Airplay sich auf die aktuellen Hits aus der Hitparade beschränkt. Gegensatz ist das Vollprogramm. (de)
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