Der Sicherheitsausschuss (französisch „Comité de sûreté générale“) war zwischen 1792 und 1795 ein Exekutivorgan des Nationalkonvents in Frankreich. Er bekam polizeiliche Vollmachten übertragen, überwachte die innere Sicherheit des Staates und vollstreckte den Terror während der Schreckensherrschaft.

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  • Der Sicherheitsausschuss (französisch „Comité de sûreté générale“) war zwischen 1792 und 1795 ein Exekutivorgan des Nationalkonvents in Frankreich. Er bekam polizeiliche Vollmachten übertragen, überwachte die innere Sicherheit des Staates und vollstreckte den Terror während der Schreckensherrschaft. (de)
  • Der Sicherheitsausschuss (französisch „Comité de sûreté générale“) war zwischen 1792 und 1795 ein Exekutivorgan des Nationalkonvents in Frankreich. Er bekam polizeiliche Vollmachten übertragen, überwachte die innere Sicherheit des Staates und vollstreckte den Terror während der Schreckensherrschaft. (de)
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  • Der Sicherheitsausschuss (französisch „Comité de sûreté générale“) war zwischen 1792 und 1795 ein Exekutivorgan des Nationalkonvents in Frankreich. Er bekam polizeiliche Vollmachten übertragen, überwachte die innere Sicherheit des Staates und vollstreckte den Terror während der Schreckensherrschaft. (de)
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  • Sicherheitsausschuss (de)
  • Sicherheitsausschuss (de)
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