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- Unter Residenzpflicht versteht man, dass Angehörige bestimmter Berufsgruppen, etwa Ärzte, Beamte, Soldaten, Notare, Rechtsanwälte und Pfarrer verpflichtet sind, ihren Wohnort so zu wählen, dass er in Nähe des Arbeitsplatzes, beziehungsweise innerhalb ihres Amtsbezirkes liegt. (de)
- Unter Residenzpflicht versteht man, dass Angehörige bestimmter Berufsgruppen, etwa Ärzte, Beamte, Soldaten, Notare, Rechtsanwälte und Pfarrer verpflichtet sind, ihren Wohnort so zu wählen, dass er in Nähe des Arbeitsplatzes, beziehungsweise innerhalb ihres Amtsbezirkes liegt. (de)
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- Unter Residenzpflicht versteht man, dass Angehörige bestimmter Berufsgruppen, etwa Ärzte, Beamte, Soldaten, Notare, Rechtsanwälte und Pfarrer verpflichtet sind, ihren Wohnort so zu wählen, dass er in Nähe des Arbeitsplatzes, beziehungsweise innerhalb ihres Amtsbezirkes liegt. (de)
- Unter Residenzpflicht versteht man, dass Angehörige bestimmter Berufsgruppen, etwa Ärzte, Beamte, Soldaten, Notare, Rechtsanwälte und Pfarrer verpflichtet sind, ihren Wohnort so zu wählen, dass er in Nähe des Arbeitsplatzes, beziehungsweise innerhalb ihres Amtsbezirkes liegt. (de)
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- Residenzpflicht (Beruf) (de)
- Residenzpflicht (Beruf) (de)
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