Eine Republik (von lateinisch res publica ‚öffentliche Sache‘) ist nach allgemeinem Verständnis eine „Staatsform, bei der die Regierenden für eine bestimmte Zeit vom Volk oder von Repräsentanten des Volkes gewählt werden“, in der das Staatsvolk „höchste Gewalt des Staates und oberste Quelle der Legitimität ist“. Dieses Verständnis kombiniert Bedeutungsmerkmale der Demokratie und der Volkssouveränität, wobei eine Unterscheidung nach westlich liberalem oder kommunistischem Verständnis (Volksrepublik) nicht begriffsnotwendig ist, da beide Auffassungen in Rousseaus Begriff des allgemeinen Volkswillens wurzeln.

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  • Eine Republik (von lateinisch res publica ‚öffentliche Sache‘) ist nach allgemeinem Verständnis eine „Staatsform, bei der die Regierenden für eine bestimmte Zeit vom Volk oder von Repräsentanten des Volkes gewählt werden“, in der das Staatsvolk „höchste Gewalt des Staates und oberste Quelle der Legitimität ist“. Dieses Verständnis kombiniert Bedeutungsmerkmale der Demokratie und der Volkssouveränität, wobei eine Unterscheidung nach westlich liberalem oder kommunistischem Verständnis (Volksrepublik) nicht begriffsnotwendig ist, da beide Auffassungen in Rousseaus Begriff des allgemeinen Volkswillens wurzeln. Für die Zeit seit dem 20. Jahrhundert stellt Wolfgang Mager eine Sinnentleerung und inflationäre Verwendung des Wortes fest. Der Begriff Demokratie bestimmte und ersetzte den Begriff der Republik, wobei die Unterschiede der Bedeutungen, „vom Volk gewählte Regierung“ (Demokratie) und „dem Gemeinwohl dienende Politik“ (Republik), verwischt wurden, wie Hans Buchheim herausgearbeitet hat. Einzelne Staatsrechtler wie Rolf Gröschner haben versucht, den ursprünglichen Sinn des Republikbegriffs in seiner grundsätzlichen Bedeutung für Staat und Politik wiederzugewinnen. In diesem Sinne muss der Legitimierung der Regierung durch die Volkswahl auch die Verpflichtung der Gewählten auf das Volkswohl entsprechen. Das demokratische Prinzip braucht also notwendig die Ergänzung durch das republikanische Prinzip, da die demokratische Wahl alleine noch keine am Volkswohl orientierte Politik garantiert. In der Bedeutungsgeschichte entsprechend der Darstellung Wolfgang Magers in den Geschichtlichen Grundbegriffen lassen sich verschiedene antike, mittelalterliche und neuzeitliche Begriffsbildungen unterscheiden. War für Cicero eine Republik Sache von Volk und Senat, so im Kaiserreich Sache des Kaisers als Amtsträger, der das Volk vertrat, und seines Staatsapparats im Dienst am öffentlichen Wohl. Von den Karolingern als personale Königsherrschaft über das Volk wieder aufgenommen, wandelte sich der Begriff zur Bezeichnung von Körperschaften, wobei auch die Christenheit oder eine Universität als res publica verstanden werden konnten. Man unterschied dabei res publica in drei Bedeutungen: als Bezeichnung der römischen Verfassung, als Körperschaft und als Gemeinwesen. Mit der spätmittelalterlichen Aristotelesrezeption wurde der Republikbegriff durch den Souveränitätsgedanken, der die Unterscheidung von Souverän und Untertan mit sich brachte, entscheidend umgestaltet: Republik wurde nun zur politischen Organisation der Gesellschaft (civitas, societas civilis) durch eine souveräne Regierung und damit fast gleichbedeutend mit dem modernen Begriff des Staates. „Unter dem Staat (république) versteht man die am Recht orientierte, souveräne Regierungsgewalt über eine Vielzahl von Haushaltungen und das, was ihnen gemeinsam ist“ (Jean Bodin). In diesem durch Bodin fixierten Sinne entspricht Republik dem Begriff Gemeinwesen (commonwealth, communauté), das am Gemeinwohl (common good, bien commun) orientiert ist. Bis zum 17. Jahrhundert wurde Republik in diesem breiteren Sinn gebraucht und umfasste auch aristokratische Staaten, Oligarchien und Monarchien. Während des 17. und 18. Jahrhunderts verschob sich die Bedeutung des Begriffs, um eine Distanz zu den absolutistischen Herrschaftsformen auszudrücken. Der positiv besetzte Begriff der Republik schied damit die Begriffselemente aus, die als inakzeptabel angesehen wurden: Republik sollte nur eine Form der Regierung heißen, deren Führer entsprechend den Regeln einer Verfassung bestimmt wird, anstatt sein Amt als Mitglied einer Dynastie zu erben. In der Zeit der Restauration konnte aber beispielsweise in den frühromantischen Schriften Friedrich Schlegels, der sich an Gegenbildern zum Politikverständnis der französischen Revolution orientierte, der Republikanismus wieder im Sinne der Orientierung der Politik am Gemeinwohl als mit einer Monarchie vereinbar betrachtet werden. In der Lehre der Staatsformen versteht man heute meist Republik als das Gegenmodell zur Monarchie, als die Staatsform, in der es keinen König gibt. In der Fachliteratur findet man aber Differenzierungen, die auch die englische Monarchie und autokratische Formen der Herrschaft als Republik zu klassifizieren erlauben. Die Verengung geht auf den deutschen Vormärz zurück, als radikale Republikaner von der Abschaffung der Monarchie die Lösung aller Probleme erwarteten. Die weltweit kleinste Republik ist Nauru, die flächenmäßig größte ist Russland, die älteste bestehende Republik ist San Marino. (de)
  • Eine Republik (von lateinisch res publica ‚öffentliche Sache‘) ist nach allgemeinem Verständnis eine „Staatsform, bei der die Regierenden für eine bestimmte Zeit vom Volk oder von Repräsentanten des Volkes gewählt werden“, in der das Staatsvolk „höchste Gewalt des Staates und oberste Quelle der Legitimität ist“. Dieses Verständnis kombiniert Bedeutungsmerkmale der Demokratie und der Volkssouveränität, wobei eine Unterscheidung nach westlich liberalem oder kommunistischem Verständnis (Volksrepublik) nicht begriffsnotwendig ist, da beide Auffassungen in Rousseaus Begriff des allgemeinen Volkswillens wurzeln. Für die Zeit seit dem 20. Jahrhundert stellt Wolfgang Mager eine Sinnentleerung und inflationäre Verwendung des Wortes fest. Der Begriff Demokratie bestimmte und ersetzte den Begriff der Republik, wobei die Unterschiede der Bedeutungen, „vom Volk gewählte Regierung“ (Demokratie) und „dem Gemeinwohl dienende Politik“ (Republik), verwischt wurden, wie Hans Buchheim herausgearbeitet hat. Einzelne Staatsrechtler wie Rolf Gröschner haben versucht, den ursprünglichen Sinn des Republikbegriffs in seiner grundsätzlichen Bedeutung für Staat und Politik wiederzugewinnen. In diesem Sinne muss der Legitimierung der Regierung durch die Volkswahl auch die Verpflichtung der Gewählten auf das Volkswohl entsprechen. Das demokratische Prinzip braucht also notwendig die Ergänzung durch das republikanische Prinzip, da die demokratische Wahl alleine noch keine am Volkswohl orientierte Politik garantiert. In der Bedeutungsgeschichte entsprechend der Darstellung Wolfgang Magers in den Geschichtlichen Grundbegriffen lassen sich verschiedene antike, mittelalterliche und neuzeitliche Begriffsbildungen unterscheiden. War für Cicero eine Republik Sache von Volk und Senat, so im Kaiserreich Sache des Kaisers als Amtsträger, der das Volk vertrat, und seines Staatsapparats im Dienst am öffentlichen Wohl. Von den Karolingern als personale Königsherrschaft über das Volk wieder aufgenommen, wandelte sich der Begriff zur Bezeichnung von Körperschaften, wobei auch die Christenheit oder eine Universität als res publica verstanden werden konnten. Man unterschied dabei res publica in drei Bedeutungen: als Bezeichnung der römischen Verfassung, als Körperschaft und als Gemeinwesen. Mit der spätmittelalterlichen Aristotelesrezeption wurde der Republikbegriff durch den Souveränitätsgedanken, der die Unterscheidung von Souverän und Untertan mit sich brachte, entscheidend umgestaltet: Republik wurde nun zur politischen Organisation der Gesellschaft (civitas, societas civilis) durch eine souveräne Regierung und damit fast gleichbedeutend mit dem modernen Begriff des Staates. „Unter dem Staat (république) versteht man die am Recht orientierte, souveräne Regierungsgewalt über eine Vielzahl von Haushaltungen und das, was ihnen gemeinsam ist“ (Jean Bodin). In diesem durch Bodin fixierten Sinne entspricht Republik dem Begriff Gemeinwesen (commonwealth, communauté), das am Gemeinwohl (common good, bien commun) orientiert ist. Bis zum 17. Jahrhundert wurde Republik in diesem breiteren Sinn gebraucht und umfasste auch aristokratische Staaten, Oligarchien und Monarchien. Während des 17. und 18. Jahrhunderts verschob sich die Bedeutung des Begriffs, um eine Distanz zu den absolutistischen Herrschaftsformen auszudrücken. Der positiv besetzte Begriff der Republik schied damit die Begriffselemente aus, die als inakzeptabel angesehen wurden: Republik sollte nur eine Form der Regierung heißen, deren Führer entsprechend den Regeln einer Verfassung bestimmt wird, anstatt sein Amt als Mitglied einer Dynastie zu erben. In der Zeit der Restauration konnte aber beispielsweise in den frühromantischen Schriften Friedrich Schlegels, der sich an Gegenbildern zum Politikverständnis der französischen Revolution orientierte, der Republikanismus wieder im Sinne der Orientierung der Politik am Gemeinwohl als mit einer Monarchie vereinbar betrachtet werden. In der Lehre der Staatsformen versteht man heute meist Republik als das Gegenmodell zur Monarchie, als die Staatsform, in der es keinen König gibt. In der Fachliteratur findet man aber Differenzierungen, die auch die englische Monarchie und autokratische Formen der Herrschaft als Republik zu klassifizieren erlauben. Die Verengung geht auf den deutschen Vormärz zurück, als radikale Republikaner von der Abschaffung der Monarchie die Lösung aller Probleme erwarteten. Die weltweit kleinste Republik ist Nauru, die flächenmäßig größte ist Russland, die älteste bestehende Republik ist San Marino. (de)
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  • Eine Republik (von lateinisch res publica ‚öffentliche Sache‘) ist nach allgemeinem Verständnis eine „Staatsform, bei der die Regierenden für eine bestimmte Zeit vom Volk oder von Repräsentanten des Volkes gewählt werden“, in der das Staatsvolk „höchste Gewalt des Staates und oberste Quelle der Legitimität ist“. Dieses Verständnis kombiniert Bedeutungsmerkmale der Demokratie und der Volkssouveränität, wobei eine Unterscheidung nach westlich liberalem oder kommunistischem Verständnis (Volksrepublik) nicht begriffsnotwendig ist, da beide Auffassungen in Rousseaus Begriff des allgemeinen Volkswillens wurzeln. (de)
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