Der Regensburger Vertrag von 1654 war ein Hausvertrag im landgräflichen Haus Hessen, der zwischen dem regierenden Landgrafen Wilhelm VI. von Hessen-Kassel und seinem Onkel Ernst I. von Hessen-Rheinfels aus der Nebenlinie Hessen-Rotenburg geschlossen wurde. Ernst war 1652 zum römisch-katholischen Glauben übergetreten, und der Vertrag sollte die hessen-kasselschen Hoheitsrechte und Kirchengewalt in Ernsts Mediat-Landgrafschaft, der ehemaligen Niedergrafschaft Katzenelnbogen, sicherstellen.

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  • Der Regensburger Vertrag von 1654 war ein Hausvertrag im landgräflichen Haus Hessen, der zwischen dem regierenden Landgrafen Wilhelm VI. von Hessen-Kassel und seinem Onkel Ernst I. von Hessen-Rheinfels aus der Nebenlinie Hessen-Rotenburg geschlossen wurde. Ernst war 1652 zum römisch-katholischen Glauben übergetreten, und der Vertrag sollte die hessen-kasselschen Hoheitsrechte und Kirchengewalt in Ernsts Mediat-Landgrafschaft, der ehemaligen Niedergrafschaft Katzenelnbogen, sicherstellen. (de)
  • Der Regensburger Vertrag von 1654 war ein Hausvertrag im landgräflichen Haus Hessen, der zwischen dem regierenden Landgrafen Wilhelm VI. von Hessen-Kassel und seinem Onkel Ernst I. von Hessen-Rheinfels aus der Nebenlinie Hessen-Rotenburg geschlossen wurde. Ernst war 1652 zum römisch-katholischen Glauben übergetreten, und der Vertrag sollte die hessen-kasselschen Hoheitsrechte und Kirchengewalt in Ernsts Mediat-Landgrafschaft, der ehemaligen Niedergrafschaft Katzenelnbogen, sicherstellen. (de)
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  • Der Regensburger Vertrag von 1654 war ein Hausvertrag im landgräflichen Haus Hessen, der zwischen dem regierenden Landgrafen Wilhelm VI. von Hessen-Kassel und seinem Onkel Ernst I. von Hessen-Rheinfels aus der Nebenlinie Hessen-Rotenburg geschlossen wurde. Ernst war 1652 zum römisch-katholischen Glauben übergetreten, und der Vertrag sollte die hessen-kasselschen Hoheitsrechte und Kirchengewalt in Ernsts Mediat-Landgrafschaft, der ehemaligen Niedergrafschaft Katzenelnbogen, sicherstellen. (de)
  • Der Regensburger Vertrag von 1654 war ein Hausvertrag im landgräflichen Haus Hessen, der zwischen dem regierenden Landgrafen Wilhelm VI. von Hessen-Kassel und seinem Onkel Ernst I. von Hessen-Rheinfels aus der Nebenlinie Hessen-Rotenburg geschlossen wurde. Ernst war 1652 zum römisch-katholischen Glauben übergetreten, und der Vertrag sollte die hessen-kasselschen Hoheitsrechte und Kirchengewalt in Ernsts Mediat-Landgrafschaft, der ehemaligen Niedergrafschaft Katzenelnbogen, sicherstellen. (de)
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  • Regensburger Vertrag (1654) (de)
  • Regensburger Vertrag (1654) (de)
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