Das Rechtswesen- bzw. die Rechtspflege sowie die Gerichtsorganisation (Rechterlijke Macht) der Republik Suriname sind im surinamischen Grundgesetz, dort in den Artikeln 131 bis 148, geregelt. Die Rechtsprechung erfolgt im Namen der Republik aufgrund geltenden Rechts, durch unabhängige Richter und Gerichte. Jede Einmischung hinsichtlich der Ermittlung und Verfolgung bei gerichtlich anhängigen Sachen ist verboten (Artikel 131, Nr. 1, 2 und 3).

Property Value
dbo:abstract
  • Das Rechtswesen- bzw. die Rechtspflege sowie die Gerichtsorganisation (Rechterlijke Macht) der Republik Suriname sind im surinamischen Grundgesetz, dort in den Artikeln 131 bis 148, geregelt. Die Rechtsprechung erfolgt im Namen der Republik aufgrund geltenden Rechts, durch unabhängige Richter und Gerichte. Jede Einmischung hinsichtlich der Ermittlung und Verfolgung bei gerichtlich anhängigen Sachen ist verboten (Artikel 131, Nr. 1, 2 und 3). Das Bürgerliche- und Handelsrecht, das Bürgerliche- und Militärstrafrecht sowie die Rechtspflege werden durch Gesetz mittels allgemeinen Gesetzbüchern geregelt. Hiervon unberührt liegt es in der Zuständigkeit der gesetzgebenden Gewalt (Legislative), für besondere Themen separate Gesetze zu erlassen (Artikel 132). (de)
  • Das Rechtswesen- bzw. die Rechtspflege sowie die Gerichtsorganisation (Rechterlijke Macht) der Republik Suriname sind im surinamischen Grundgesetz, dort in den Artikeln 131 bis 148, geregelt. Die Rechtsprechung erfolgt im Namen der Republik aufgrund geltenden Rechts, durch unabhängige Richter und Gerichte. Jede Einmischung hinsichtlich der Ermittlung und Verfolgung bei gerichtlich anhängigen Sachen ist verboten (Artikel 131, Nr. 1, 2 und 3). Das Bürgerliche- und Handelsrecht, das Bürgerliche- und Militärstrafrecht sowie die Rechtspflege werden durch Gesetz mittels allgemeinen Gesetzbüchern geregelt. Hiervon unberührt liegt es in der Zuständigkeit der gesetzgebenden Gewalt (Legislative), für besondere Themen separate Gesetze zu erlassen (Artikel 132). (de)
dbo:thumbnail
dbo:wikiPageID
  • 4237164 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 131182750 (xsd:integer)
dct:subject
rdfs:comment
  • Das Rechtswesen- bzw. die Rechtspflege sowie die Gerichtsorganisation (Rechterlijke Macht) der Republik Suriname sind im surinamischen Grundgesetz, dort in den Artikeln 131 bis 148, geregelt. Die Rechtsprechung erfolgt im Namen der Republik aufgrund geltenden Rechts, durch unabhängige Richter und Gerichte. Jede Einmischung hinsichtlich der Ermittlung und Verfolgung bei gerichtlich anhängigen Sachen ist verboten (Artikel 131, Nr. 1, 2 und 3). (de)
  • Das Rechtswesen- bzw. die Rechtspflege sowie die Gerichtsorganisation (Rechterlijke Macht) der Republik Suriname sind im surinamischen Grundgesetz, dort in den Artikeln 131 bis 148, geregelt. Die Rechtsprechung erfolgt im Namen der Republik aufgrund geltenden Rechts, durch unabhängige Richter und Gerichte. Jede Einmischung hinsichtlich der Ermittlung und Verfolgung bei gerichtlich anhängigen Sachen ist verboten (Artikel 131, Nr. 1, 2 und 3). (de)
rdfs:label
  • Rechtswesen (Suriname) (de)
  • Rechtswesen (Suriname) (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:depiction
foaf:isPrimaryTopicOf
is foaf:primaryTopic of