Nach ihren lateinischen Anfangsworten Quo primum wird eine Päpstliche Bulle bzw. Apostolische Konstitution Papst Pius V. vom 14. Juli 1570 zitiert, in der dieser das von ihm im Auftrag des Trienter Konzils herausgegebene Missale Romanum als für alle Kirchen des Römischen Ritus verbindliches Messbuch in Kraft setzte. Sie entspricht im Wesentlichen der Bulle Quod a Nobis vom 9. Juli 1568 bezüglich des Römischen Breviers. Anstelle der neuen Bücher durften aber weiterhin auch die liturgischen Bücher jener Gottesdienstordnungen benutzt und gedruckt werden, die zum damaligen Zeitpunkt älter als 200 Jahre waren, nämlich bestimmte Diözesan- und Ordensliturgien.

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  • Nach ihren lateinischen Anfangsworten Quo primum wird eine Päpstliche Bulle bzw. Apostolische Konstitution Papst Pius V. vom 14. Juli 1570 zitiert, in der dieser das von ihm im Auftrag des Trienter Konzils herausgegebene Missale Romanum als für alle Kirchen des Römischen Ritus verbindliches Messbuch in Kraft setzte. Sie entspricht im Wesentlichen der Bulle Quod a Nobis vom 9. Juli 1568 bezüglich des Römischen Breviers. Anstelle der neuen Bücher durften aber weiterhin auch die liturgischen Bücher jener Gottesdienstordnungen benutzt und gedruckt werden, die zum damaligen Zeitpunkt älter als 200 Jahre waren, nämlich bestimmte Diözesan- und Ordensliturgien. (de)
  • Nach ihren lateinischen Anfangsworten Quo primum wird eine Päpstliche Bulle bzw. Apostolische Konstitution Papst Pius V. vom 14. Juli 1570 zitiert, in der dieser das von ihm im Auftrag des Trienter Konzils herausgegebene Missale Romanum als für alle Kirchen des Römischen Ritus verbindliches Messbuch in Kraft setzte. Sie entspricht im Wesentlichen der Bulle Quod a Nobis vom 9. Juli 1568 bezüglich des Römischen Breviers. Anstelle der neuen Bücher durften aber weiterhin auch die liturgischen Bücher jener Gottesdienstordnungen benutzt und gedruckt werden, die zum damaligen Zeitpunkt älter als 200 Jahre waren, nämlich bestimmte Diözesan- und Ordensliturgien. (de)
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  • Nach ihren lateinischen Anfangsworten Quo primum wird eine Päpstliche Bulle bzw. Apostolische Konstitution Papst Pius V. vom 14. Juli 1570 zitiert, in der dieser das von ihm im Auftrag des Trienter Konzils herausgegebene Missale Romanum als für alle Kirchen des Römischen Ritus verbindliches Messbuch in Kraft setzte. Sie entspricht im Wesentlichen der Bulle Quod a Nobis vom 9. Juli 1568 bezüglich des Römischen Breviers. Anstelle der neuen Bücher durften aber weiterhin auch die liturgischen Bücher jener Gottesdienstordnungen benutzt und gedruckt werden, die zum damaligen Zeitpunkt älter als 200 Jahre waren, nämlich bestimmte Diözesan- und Ordensliturgien. (de)
  • Nach ihren lateinischen Anfangsworten Quo primum wird eine Päpstliche Bulle bzw. Apostolische Konstitution Papst Pius V. vom 14. Juli 1570 zitiert, in der dieser das von ihm im Auftrag des Trienter Konzils herausgegebene Missale Romanum als für alle Kirchen des Römischen Ritus verbindliches Messbuch in Kraft setzte. Sie entspricht im Wesentlichen der Bulle Quod a Nobis vom 9. Juli 1568 bezüglich des Römischen Breviers. Anstelle der neuen Bücher durften aber weiterhin auch die liturgischen Bücher jener Gottesdienstordnungen benutzt und gedruckt werden, die zum damaligen Zeitpunkt älter als 200 Jahre waren, nämlich bestimmte Diözesan- und Ordensliturgien. (de)
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  • Quo primum (de)
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