Die Pro-Musica-Plakette ist eine Auszeichnung der Bundesrepublik Deutschland für instrumentales Musizieren, die seit 1968 aus Anlass des 100-jährigen Bestehens einer Musikvereinigung vom Bundespräsidenten verliehen wird.

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  • Die Pro-Musica-Plakette ist eine Auszeichnung der Bundesrepublik Deutschland für instrumentales Musizieren, die seit 1968 aus Anlass des 100-jährigen Bestehens einer Musikvereinigung vom Bundespräsidenten verliehen wird. (de)
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  • Erlass des Bundespräsidenten vom 7. März 1968 zur Förderung der Laienmusik
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  • Infoblatt Bürger und Verbände
  • Die Pro Musica-Plakette wird Vereinigungen von Musikliebhabern verliehen, die sich in langjährigem Wirken besondere Verdienste um die Pflege des instrumentalen Musizierens, und damit um die Förderung des kulturellen Lebens, erworben haben. Die Plakette ist eine nicht tragbare Auszeichnung und zeigt auf der Vorderseite eine Musizierende mit Lyra und die Inschrift ‚Für Verdienste um instrumentales Musizieren – PRO MUSICA‘. Die Rückseite zeigt den Bundesadler. Die Plakette wird durch den Bundespräsidenten aus Anlass des 100-jährigen Bestehens einer Musikvereinigung auf deren Antrag verliehen. Voraussetzung für die Verleihung ist der Nachweis, dass sich die Musikvereinigung in ernster und erfolgreicher musikalischer Arbeit der Pflege der instrumentalen Musik gewidmet und im Rahmen der örtlich gegebenen Verhältnisse künstlerische oder volksbildende Verdienste erworben hat. Die Verleihung der Plakette erfolgt auf Vorschlag des zuständigen Landeskultusministers auf Grund der Stellungnahme eines Empfehlungsausschusses. Dieser Vorschlag wird dem Bundespräsidenten durch den Bundesminister des Innern vorgelegt […] Der Antrag auf Verleihung ist mindestens sechs Monate vor dem Jubiläum schriftlich an den Empfehlungsausschuss zu richten. Dem Antrag sind beizufügen Nachweise über die Gründungszeit, Konzertprogramme von Konzerten, einschlägige Presseberichte, Festschriften vergangener Jubiläumsfeiern, Unterlagen über besondere Leistungen in früherer Zeit, sowie eine Bescheinigung der Stadt oder des Landkreises über die kulturelle Betätigung der Musikvereinigung und ihre Verdienste um das instrumentale Musizieren. Die Antragsformulare sind bei den musikalischen Dachverbänden erhältlich und an diese wieder zurück zu leiten […] Die Überreichung der Urkunde und der Ehrenplakette erfolgt durch die amtliche Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in dem betreffenden Land.
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  • http://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BVA/Presse/Infoblatt_Buerger_Verbaende.pdf?__blob=publicationFile&v=1
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