Polunbi ist die Abkürzung für „Zentralpolizeistelle zur Bekämpfung Unzüchtiger Bilder, Schriften und Inserate bei dem Preußischen Polizeipräsidium in Berlin“. Der von ihr ab 1920 herausgegebene sogenannte Polunbi-Katalog, genauer das „Verzeichnis der auf Grund des § 184 des Reichsstrafgesetzbuchs eingezogenen und unbrauchbar zu machenden sowie der als unzüchtig verdächtigten Schriften“ war in der Zeit der Weimarer Republik ein halboffizielles Verzeichnis indizierter Schriften. Ab der 2. Auflage sind nicht nur indizierte Schriften aufgeführt, sondern alle Schriften, gegen die Polunbi tätig wurde mit einem Vermerk, ob das Werk schließlich eingezogen oder wieder freigegeben wurde.

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  • Polunbi ist die Abkürzung für „Zentralpolizeistelle zur Bekämpfung Unzüchtiger Bilder, Schriften und Inserate bei dem Preußischen Polizeipräsidium in Berlin“. Der von ihr ab 1920 herausgegebene sogenannte Polunbi-Katalog, genauer das „Verzeichnis der auf Grund des § 184 des Reichsstrafgesetzbuchs eingezogenen und unbrauchbar zu machenden sowie der als unzüchtig verdächtigten Schriften“ war in der Zeit der Weimarer Republik ein halboffizielles Verzeichnis indizierter Schriften. Ab der 2. Auflage sind nicht nur indizierte Schriften aufgeführt, sondern alle Schriften, gegen die Polunbi tätig wurde mit einem Vermerk, ob das Werk schließlich eingezogen oder wieder freigegeben wurde. (de)
  • Polunbi ist die Abkürzung für „Zentralpolizeistelle zur Bekämpfung Unzüchtiger Bilder, Schriften und Inserate bei dem Preußischen Polizeipräsidium in Berlin“. Der von ihr ab 1920 herausgegebene sogenannte Polunbi-Katalog, genauer das „Verzeichnis der auf Grund des § 184 des Reichsstrafgesetzbuchs eingezogenen und unbrauchbar zu machenden sowie der als unzüchtig verdächtigten Schriften“ war in der Zeit der Weimarer Republik ein halboffizielles Verzeichnis indizierter Schriften. Ab der 2. Auflage sind nicht nur indizierte Schriften aufgeführt, sondern alle Schriften, gegen die Polunbi tätig wurde mit einem Vermerk, ob das Werk schließlich eingezogen oder wieder freigegeben wurde. (de)
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  • Polunbi ist die Abkürzung für „Zentralpolizeistelle zur Bekämpfung Unzüchtiger Bilder, Schriften und Inserate bei dem Preußischen Polizeipräsidium in Berlin“. Der von ihr ab 1920 herausgegebene sogenannte Polunbi-Katalog, genauer das „Verzeichnis der auf Grund des § 184 des Reichsstrafgesetzbuchs eingezogenen und unbrauchbar zu machenden sowie der als unzüchtig verdächtigten Schriften“ war in der Zeit der Weimarer Republik ein halboffizielles Verzeichnis indizierter Schriften. Ab der 2. Auflage sind nicht nur indizierte Schriften aufgeführt, sondern alle Schriften, gegen die Polunbi tätig wurde mit einem Vermerk, ob das Werk schließlich eingezogen oder wieder freigegeben wurde. (de)
  • Polunbi ist die Abkürzung für „Zentralpolizeistelle zur Bekämpfung Unzüchtiger Bilder, Schriften und Inserate bei dem Preußischen Polizeipräsidium in Berlin“. Der von ihr ab 1920 herausgegebene sogenannte Polunbi-Katalog, genauer das „Verzeichnis der auf Grund des § 184 des Reichsstrafgesetzbuchs eingezogenen und unbrauchbar zu machenden sowie der als unzüchtig verdächtigten Schriften“ war in der Zeit der Weimarer Republik ein halboffizielles Verzeichnis indizierter Schriften. Ab der 2. Auflage sind nicht nur indizierte Schriften aufgeführt, sondern alle Schriften, gegen die Polunbi tätig wurde mit einem Vermerk, ob das Werk schließlich eingezogen oder wieder freigegeben wurde. (de)
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  • Polunbi-Katalog (de)
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