Eine Petition (lateinisch petitio ‚Bittschrift‘, ‚Gesuch‘, ‚Eingabe‘; bildungssprachlich auch Adresse) (auch Petitum) ist ein Schreiben (eine Bittschrift, ein Ersuchen, eine Beschwerde) an eine zuständige Stelle, zum Beispiel eine Behörde oder Volksvertretung. Dabei kann grundsätzlich unterschieden werden zwischen Ersuchen, die auf die Regelung eines allgemeinen politischen Gegenstands zielen (z. B. den Beschluss oder die Änderung eines Gesetzes durch das Parlament, die Änderung einer Verfahrensweise in einer Behörde), und Beschwerden, die um Abhilfe eines individuell erfahrenen Unrechts (z. B. eine formal zwar zulässige, aber als unverhältnismäßig empfundene Behördenentscheidung) bitten. Der Einsender einer Petition wird Petent genannt. Die Zulässigkeit von Petitionen ist ein allgemein an

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  • Eine Petition (lateinisch petitio ‚Bittschrift‘, ‚Gesuch‘, ‚Eingabe‘; bildungssprachlich auch Adresse) (auch Petitum) ist ein Schreiben (eine Bittschrift, ein Ersuchen, eine Beschwerde) an eine zuständige Stelle, zum Beispiel eine Behörde oder Volksvertretung. Dabei kann grundsätzlich unterschieden werden zwischen Ersuchen, die auf die Regelung eines allgemeinen politischen Gegenstands zielen (z. B. den Beschluss oder die Änderung eines Gesetzes durch das Parlament, die Änderung einer Verfahrensweise in einer Behörde), und Beschwerden, die um Abhilfe eines individuell erfahrenen Unrechts (z. B. eine formal zwar zulässige, aber als unverhältnismäßig empfundene Behördenentscheidung) bitten. Der Einsender einer Petition wird Petent genannt. Die Zulässigkeit von Petitionen ist ein allgemein anerkannter Bestandteil der demokratischen Grundrechte eines jeden Bürgers. (de)
  • Eine Petition (lateinisch petitio ‚Bittschrift‘, ‚Gesuch‘, ‚Eingabe‘; bildungssprachlich auch Adresse) (auch Petitum) ist ein Schreiben (eine Bittschrift, ein Ersuchen, eine Beschwerde) an eine zuständige Stelle, zum Beispiel eine Behörde oder Volksvertretung. Dabei kann grundsätzlich unterschieden werden zwischen Ersuchen, die auf die Regelung eines allgemeinen politischen Gegenstands zielen (z. B. den Beschluss oder die Änderung eines Gesetzes durch das Parlament, die Änderung einer Verfahrensweise in einer Behörde), und Beschwerden, die um Abhilfe eines individuell erfahrenen Unrechts (z. B. eine formal zwar zulässige, aber als unverhältnismäßig empfundene Behördenentscheidung) bitten. Der Einsender einer Petition wird Petent genannt. Die Zulässigkeit von Petitionen ist ein allgemein anerkannter Bestandteil der demokratischen Grundrechte eines jeden Bürgers. (de)
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  • Petitionen. Von der Bitte zum Bürgerrecht (de)
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  • Eine Petition (lateinisch petitio ‚Bittschrift‘, ‚Gesuch‘, ‚Eingabe‘; bildungssprachlich auch Adresse) (auch Petitum) ist ein Schreiben (eine Bittschrift, ein Ersuchen, eine Beschwerde) an eine zuständige Stelle, zum Beispiel eine Behörde oder Volksvertretung. Dabei kann grundsätzlich unterschieden werden zwischen Ersuchen, die auf die Regelung eines allgemeinen politischen Gegenstands zielen (z. B. den Beschluss oder die Änderung eines Gesetzes durch das Parlament, die Änderung einer Verfahrensweise in einer Behörde), und Beschwerden, die um Abhilfe eines individuell erfahrenen Unrechts (z. B. eine formal zwar zulässige, aber als unverhältnismäßig empfundene Behördenentscheidung) bitten. Der Einsender einer Petition wird Petent genannt. Die Zulässigkeit von Petitionen ist ein allgemein an (de)
  • Eine Petition (lateinisch petitio ‚Bittschrift‘, ‚Gesuch‘, ‚Eingabe‘; bildungssprachlich auch Adresse) (auch Petitum) ist ein Schreiben (eine Bittschrift, ein Ersuchen, eine Beschwerde) an eine zuständige Stelle, zum Beispiel eine Behörde oder Volksvertretung. Dabei kann grundsätzlich unterschieden werden zwischen Ersuchen, die auf die Regelung eines allgemeinen politischen Gegenstands zielen (z. B. den Beschluss oder die Änderung eines Gesetzes durch das Parlament, die Änderung einer Verfahrensweise in einer Behörde), und Beschwerden, die um Abhilfe eines individuell erfahrenen Unrechts (z. B. eine formal zwar zulässige, aber als unverhältnismäßig empfundene Behördenentscheidung) bitten. Der Einsender einer Petition wird Petent genannt. Die Zulässigkeit von Petitionen ist ein allgemein an (de)
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