Das Papstwahldekret vom 13. April 1059 wurde auf der Ostersynode im Lateran durch die Päpstliche Bulle „In nomine Domini“ verkündet. Papst Nikolaus II. regelte darin die Wahl der künftigen Päpste. Mit dieser Bulle wurde das Wahlrecht zunächst an die Kardinalbischöfe übertragen, die niedriger rangierenden Kardinalpriester und Kardinaldiakone sollten nachträglich zustimmen. Der Kaiser und dessen Nachfolger erhielten das Bestätigungsrecht zugesprochen. Mit diesem als solchermaßen zu bezeichnenden konziliaren Dokument sollte der Wahl von Gegenpäpsten entgegen gesteuert werden. Deshalb wird auch, bei Zuwiderhandlung, die Exkommunikation angedroht.

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  • Das Papstwahldekret vom 13. April 1059 wurde auf der Ostersynode im Lateran durch die Päpstliche Bulle „In nomine Domini“ verkündet. Papst Nikolaus II. regelte darin die Wahl der künftigen Päpste. Mit dieser Bulle wurde das Wahlrecht zunächst an die Kardinalbischöfe übertragen, die niedriger rangierenden Kardinalpriester und Kardinaldiakone sollten nachträglich zustimmen. Der Kaiser und dessen Nachfolger erhielten das Bestätigungsrecht zugesprochen. Mit diesem als solchermaßen zu bezeichnenden konziliaren Dokument sollte der Wahl von Gegenpäpsten entgegen gesteuert werden. Deshalb wird auch, bei Zuwiderhandlung, die Exkommunikation angedroht. (de)
  • Das Papstwahldekret vom 13. April 1059 wurde auf der Ostersynode im Lateran durch die Päpstliche Bulle „In nomine Domini“ verkündet. Papst Nikolaus II. regelte darin die Wahl der künftigen Päpste. Mit dieser Bulle wurde das Wahlrecht zunächst an die Kardinalbischöfe übertragen, die niedriger rangierenden Kardinalpriester und Kardinaldiakone sollten nachträglich zustimmen. Der Kaiser und dessen Nachfolger erhielten das Bestätigungsrecht zugesprochen. Mit diesem als solchermaßen zu bezeichnenden konziliaren Dokument sollte der Wahl von Gegenpäpsten entgegen gesteuert werden. Deshalb wird auch, bei Zuwiderhandlung, die Exkommunikation angedroht. (de)
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  • Das Papstwahldekret vom 13. April 1059 wurde auf der Ostersynode im Lateran durch die Päpstliche Bulle „In nomine Domini“ verkündet. Papst Nikolaus II. regelte darin die Wahl der künftigen Päpste. Mit dieser Bulle wurde das Wahlrecht zunächst an die Kardinalbischöfe übertragen, die niedriger rangierenden Kardinalpriester und Kardinaldiakone sollten nachträglich zustimmen. Der Kaiser und dessen Nachfolger erhielten das Bestätigungsrecht zugesprochen. Mit diesem als solchermaßen zu bezeichnenden konziliaren Dokument sollte der Wahl von Gegenpäpsten entgegen gesteuert werden. Deshalb wird auch, bei Zuwiderhandlung, die Exkommunikation angedroht. (de)
  • Das Papstwahldekret vom 13. April 1059 wurde auf der Ostersynode im Lateran durch die Päpstliche Bulle „In nomine Domini“ verkündet. Papst Nikolaus II. regelte darin die Wahl der künftigen Päpste. Mit dieser Bulle wurde das Wahlrecht zunächst an die Kardinalbischöfe übertragen, die niedriger rangierenden Kardinalpriester und Kardinaldiakone sollten nachträglich zustimmen. Der Kaiser und dessen Nachfolger erhielten das Bestätigungsrecht zugesprochen. Mit diesem als solchermaßen zu bezeichnenden konziliaren Dokument sollte der Wahl von Gegenpäpsten entgegen gesteuert werden. Deshalb wird auch, bei Zuwiderhandlung, die Exkommunikation angedroht. (de)
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  • Papstwahldekret (de)
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