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- Als Obligation (von lateinisch obligare „anbinden, verpflichten“) bezeichnet man im schweizerischen Recht ein Schuldverhältnis zwischen zwei Personen. Derjenige, der schuldet, wird dabei als Schuldner bezeichnet, derjenige, dem geschuldet wird, als Gläubiger. Aus Sicht des Gläubigers ist die Obligation eine Forderung, aus Sicht des Schuldners eine Schuld. Im deutschen Recht bezeichnet man die schweizerische Obligation schlicht als „Schuldverhältnis“. Der Begriff der Obligation ist in Deutschland im Wertpapierrecht die übliche Bezeichnung für Schuldverschreibungen auf eine Geldsumme (Inhaberschuldverschreibungen). (de)
- Als Obligation (von lateinisch obligare „anbinden, verpflichten“) bezeichnet man im schweizerischen Recht ein Schuldverhältnis zwischen zwei Personen. Derjenige, der schuldet, wird dabei als Schuldner bezeichnet, derjenige, dem geschuldet wird, als Gläubiger. Aus Sicht des Gläubigers ist die Obligation eine Forderung, aus Sicht des Schuldners eine Schuld. Im deutschen Recht bezeichnet man die schweizerische Obligation schlicht als „Schuldverhältnis“. Der Begriff der Obligation ist in Deutschland im Wertpapierrecht die übliche Bezeichnung für Schuldverschreibungen auf eine Geldsumme (Inhaberschuldverschreibungen). (de)
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- Als Obligation (von lateinisch obligare „anbinden, verpflichten“) bezeichnet man im schweizerischen Recht ein Schuldverhältnis zwischen zwei Personen. Derjenige, der schuldet, wird dabei als Schuldner bezeichnet, derjenige, dem geschuldet wird, als Gläubiger. Aus Sicht des Gläubigers ist die Obligation eine Forderung, aus Sicht des Schuldners eine Schuld. Im deutschen Recht bezeichnet man die schweizerische Obligation schlicht als „Schuldverhältnis“. Der Begriff der Obligation ist in Deutschland im Wertpapierrecht die übliche Bezeichnung für Schuldverschreibungen auf eine Geldsumme (Inhaberschuldverschreibungen). (de)
- Als Obligation (von lateinisch obligare „anbinden, verpflichten“) bezeichnet man im schweizerischen Recht ein Schuldverhältnis zwischen zwei Personen. Derjenige, der schuldet, wird dabei als Schuldner bezeichnet, derjenige, dem geschuldet wird, als Gläubiger. Aus Sicht des Gläubigers ist die Obligation eine Forderung, aus Sicht des Schuldners eine Schuld. Im deutschen Recht bezeichnet man die schweizerische Obligation schlicht als „Schuldverhältnis“. Der Begriff der Obligation ist in Deutschland im Wertpapierrecht die übliche Bezeichnung für Schuldverschreibungen auf eine Geldsumme (Inhaberschuldverschreibungen). (de)
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- Obligation (Recht) (de)
- Obligation (Recht) (de)
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