Der Oberlandeshauptmann war der Statthalter des böhmischen Königs in Schlesien, das von 1335 bis 1742 ein Nebenland der Krone Böhmen war. Er wurde vom König ernannt und stand der „Oberlandeshauptmannschaft“ vor, die auch als „Oberamt“ bezeichnet wurde. Dem Oberlandeshauptmann unterstanden die Landeshauptleute der schlesischen Herzog- und der Erbfürstentümer sowie die Stände Schlesiens. Er übte die freiwillige Gerichtsbarkeit über die Fürsten aus und war u. a. für die Eintreibung der Steuergelder zuständig.

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  • Der Oberlandeshauptmann war der Statthalter des böhmischen Königs in Schlesien, das von 1335 bis 1742 ein Nebenland der Krone Böhmen war. Er wurde vom König ernannt und stand der „Oberlandeshauptmannschaft“ vor, die auch als „Oberamt“ bezeichnet wurde. Dem Oberlandeshauptmann unterstanden die Landeshauptleute der schlesischen Herzog- und der Erbfürstentümer sowie die Stände Schlesiens. Er übte die freiwillige Gerichtsbarkeit über die Fürsten aus und war u. a. für die Eintreibung der Steuergelder zuständig. (de)
  • Der Oberlandeshauptmann war der Statthalter des böhmischen Königs in Schlesien, das von 1335 bis 1742 ein Nebenland der Krone Böhmen war. Er wurde vom König ernannt und stand der „Oberlandeshauptmannschaft“ vor, die auch als „Oberamt“ bezeichnet wurde. Dem Oberlandeshauptmann unterstanden die Landeshauptleute der schlesischen Herzog- und der Erbfürstentümer sowie die Stände Schlesiens. Er übte die freiwillige Gerichtsbarkeit über die Fürsten aus und war u. a. für die Eintreibung der Steuergelder zuständig. (de)
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  • Der Oberlandeshauptmann war der Statthalter des böhmischen Königs in Schlesien, das von 1335 bis 1742 ein Nebenland der Krone Böhmen war. Er wurde vom König ernannt und stand der „Oberlandeshauptmannschaft“ vor, die auch als „Oberamt“ bezeichnet wurde. Dem Oberlandeshauptmann unterstanden die Landeshauptleute der schlesischen Herzog- und der Erbfürstentümer sowie die Stände Schlesiens. Er übte die freiwillige Gerichtsbarkeit über die Fürsten aus und war u. a. für die Eintreibung der Steuergelder zuständig. (de)
  • Der Oberlandeshauptmann war der Statthalter des böhmischen Königs in Schlesien, das von 1335 bis 1742 ein Nebenland der Krone Böhmen war. Er wurde vom König ernannt und stand der „Oberlandeshauptmannschaft“ vor, die auch als „Oberamt“ bezeichnet wurde. Dem Oberlandeshauptmann unterstanden die Landeshauptleute der schlesischen Herzog- und der Erbfürstentümer sowie die Stände Schlesiens. Er übte die freiwillige Gerichtsbarkeit über die Fürsten aus und war u. a. für die Eintreibung der Steuergelder zuständig. (de)
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  • Oberlandeshauptmann (de)
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