Der Begriff Oberkirchenrat hat mehrere Bedeutungen: 1. * Eine Person mit der Amtsbezeichnung „Oberkirchenrat/-rätin“. Diese leitet in der Regel ein Dezernat/Abteilung oder Referat in der obersten Dienstbehörde einer Landeskirche, alternativ tragen die Dezernenten als Dezernats- oder Abteilungsleiter den Titel Oberlandeskirchenrat (z.B: Landeskirchenamt Hannover), häufig werden diese als Mitglieder des Landeskirchenamtes bezeichnet. 2. * Das Gebäude der Kirchenleitung, in dem 1. seine/ihre Dienststelle hat. 3. * Kurz für das Kollegium des Oberkirchenrates, das die kooperative Kirchenleitung darstellt (alternative Bezeichnung in einigen Landeskirchen: Leitendes Geistliches Amt oder Kirchenleitung). 4. * Die geschäftsführende oder oberste Behörde als landeskirchliche Verwaltung.

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  • Der Begriff Oberkirchenrat hat mehrere Bedeutungen: 1. * Eine Person mit der Amtsbezeichnung „Oberkirchenrat/-rätin“. Diese leitet in der Regel ein Dezernat/Abteilung oder Referat in der obersten Dienstbehörde einer Landeskirche, alternativ tragen die Dezernenten als Dezernats- oder Abteilungsleiter den Titel Oberlandeskirchenrat (z.B: Landeskirchenamt Hannover), häufig werden diese als Mitglieder des Landeskirchenamtes bezeichnet. 2. * Das Gebäude der Kirchenleitung, in dem 1. seine/ihre Dienststelle hat. 3. * Kurz für das Kollegium des Oberkirchenrates, das die kooperative Kirchenleitung darstellt (alternative Bezeichnung in einigen Landeskirchen: Leitendes Geistliches Amt oder Kirchenleitung). 4. * Die geschäftsführende oder oberste Behörde als landeskirchliche Verwaltung. Sie bildet meist zusammen mit dem/der Landesbischof/ -bischöfin und der Landessynode die Kirchenleitung. Weitere Bezeichnungen dafür sind Landeskirchenamt, Kirchenkanzlei, Kirchenverwaltung oder Konsistorium. (de)
  • Der Begriff Oberkirchenrat hat mehrere Bedeutungen: 1. * Eine Person mit der Amtsbezeichnung „Oberkirchenrat/-rätin“. Diese leitet in der Regel ein Dezernat/Abteilung oder Referat in der obersten Dienstbehörde einer Landeskirche, alternativ tragen die Dezernenten als Dezernats- oder Abteilungsleiter den Titel Oberlandeskirchenrat (z.B: Landeskirchenamt Hannover), häufig werden diese als Mitglieder des Landeskirchenamtes bezeichnet. 2. * Das Gebäude der Kirchenleitung, in dem 1. seine/ihre Dienststelle hat. 3. * Kurz für das Kollegium des Oberkirchenrates, das die kooperative Kirchenleitung darstellt (alternative Bezeichnung in einigen Landeskirchen: Leitendes Geistliches Amt oder Kirchenleitung). 4. * Die geschäftsführende oder oberste Behörde als landeskirchliche Verwaltung. Sie bildet meist zusammen mit dem/der Landesbischof/ -bischöfin und der Landessynode die Kirchenleitung. Weitere Bezeichnungen dafür sind Landeskirchenamt, Kirchenkanzlei, Kirchenverwaltung oder Konsistorium. (de)
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  • Der Begriff Oberkirchenrat hat mehrere Bedeutungen: 1. * Eine Person mit der Amtsbezeichnung „Oberkirchenrat/-rätin“. Diese leitet in der Regel ein Dezernat/Abteilung oder Referat in der obersten Dienstbehörde einer Landeskirche, alternativ tragen die Dezernenten als Dezernats- oder Abteilungsleiter den Titel Oberlandeskirchenrat (z.B: Landeskirchenamt Hannover), häufig werden diese als Mitglieder des Landeskirchenamtes bezeichnet. 2. * Das Gebäude der Kirchenleitung, in dem 1. seine/ihre Dienststelle hat. 3. * Kurz für das Kollegium des Oberkirchenrates, das die kooperative Kirchenleitung darstellt (alternative Bezeichnung in einigen Landeskirchen: Leitendes Geistliches Amt oder Kirchenleitung). 4. * Die geschäftsführende oder oberste Behörde als landeskirchliche Verwaltung. (de)
  • Der Begriff Oberkirchenrat hat mehrere Bedeutungen: 1. * Eine Person mit der Amtsbezeichnung „Oberkirchenrat/-rätin“. Diese leitet in der Regel ein Dezernat/Abteilung oder Referat in der obersten Dienstbehörde einer Landeskirche, alternativ tragen die Dezernenten als Dezernats- oder Abteilungsleiter den Titel Oberlandeskirchenrat (z.B: Landeskirchenamt Hannover), häufig werden diese als Mitglieder des Landeskirchenamtes bezeichnet. 2. * Das Gebäude der Kirchenleitung, in dem 1. seine/ihre Dienststelle hat. 3. * Kurz für das Kollegium des Oberkirchenrates, das die kooperative Kirchenleitung darstellt (alternative Bezeichnung in einigen Landeskirchen: Leitendes Geistliches Amt oder Kirchenleitung). 4. * Die geschäftsführende oder oberste Behörde als landeskirchliche Verwaltung. (de)
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  • Oberkirchenrat (de)
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