Mit Normierung bezeichnet man das Ermöglichen eines Vergleiches von Ergebnissen psychodiagnostischer Instrumente mit denjenigen einer Referenzpopulation (einer spezifizierte Personen-Vergleichsgruppe, z.B. Ergebnis eines Intelligenztests mit der Normalbevölkerung oder Abiturienten).

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  • Mit Normierung bezeichnet man das Ermöglichen eines Vergleiches von Ergebnissen psychodiagnostischer Instrumente mit denjenigen einer Referenzpopulation (einer spezifizierte Personen-Vergleichsgruppe, z.B. Ergebnis eines Intelligenztests mit der Normalbevölkerung oder Abiturienten). Rohwerte als Ergebnis von Instrumenten werden üblicherweise in einen Normwert transformiert und erlauben erst dadurch eine Bewertung des Ergebnisses (als Vergleich des Ergebnisses mit der dieser Norm zugrundeliegenden Normierungsstichprobe, z.B. durchschnittlich, erhöht, deutlich besser usw.). Die Ermittlung dieser Norm anhand der Normierungsstichprobe wird in der Testkonstruktion Normierung genannt. In den empirischen Sozialwissenschaften werden als Messinstrumente häufig psychodiagnostische Testverfahren angewendet, wie z. B. Intelligenztests. Psychologische Tests werden allerdings vor der Freigabe zum Verkauf und zur Anwendung auf ihre Ergebnisverteilungform hin überprüft, was teilweise ein kostspieliges und zeitintensives Unterfangen ist. In der Wissenschaft gibt es Personenvariablen, deren Verteilung zum Beispiel als normalverteilt angenommen werden, hier sei die Intelligenz herausgegriffen, die bekanntermaßen im Sinne der gaußschen Normalverteilung wahrscheinlichkeitsdichteverteilt ist. Möchte ein Forscher einen neuartigen Intelligenztest entwerfen, so muss er im Rahmen des Normierungsprozesses angeben, für welche Zielgruppe dieser Test ein gültiges Messinstrument sein soll. Das ist nötig, da etwa die Auswertekritierien für 7-jährige Schulkinder anders sein müssen als die für erwachsene Testteilnehmer. Ist das Testverfahren fertig konstruiert, kann ein Teilnehmer am veröffentlichten Test und seinem Auswertungsergebnis erkennen, wie seine Personenmerkmale in Bezug auf die normierende Referenzgruppe sind. Die zu Grunde liegende Norm ist also eine interindividuelle beziehungsweise soziale Norm.
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  • Mit Normierung bezeichnet man das Ermöglichen eines Vergleiches von Ergebnissen psychodiagnostischer Instrumente mit denjenigen einer Referenzpopulation (einer spezifizierte Personen-Vergleichsgruppe, z.B. Ergebnis eines Intelligenztests mit der Normalbevölkerung oder Abiturienten).
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  • Normierung (Psychologische Diagnostik)
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