Mortal Kombat X galt bei Veröffentlichung als der bislang brutalste Serienableger. Entgegen der allgemeinen Erwartungen lehnte die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien die Indizierung jedoch ab, wodurch es als erster Titel der Reihe in Deutschland ungeschnitten im offenen Handel erhältlich sein durfte und keinem Werbeverbot unterlag. Die Entscheidung gilt als ein Wendepunkt in der Beurteilungspraxis der Bundesprüfstelle bei Gewaltdarstellungen in Computerspielen.

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  • Mortal Kombat X galt bei Veröffentlichung als der bislang brutalste Serienableger. Entgegen der allgemeinen Erwartungen lehnte die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien die Indizierung jedoch ab, wodurch es als erster Titel der Reihe in Deutschland ungeschnitten im offenen Handel erhältlich sein durfte und keinem Werbeverbot unterlag. Die Entscheidung gilt als ein Wendepunkt in der Beurteilungspraxis der Bundesprüfstelle bei Gewaltdarstellungen in Computerspielen. (de)
  • Mortal Kombat X galt bei Veröffentlichung als der bislang brutalste Serienableger. Entgegen der allgemeinen Erwartungen lehnte die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien die Indizierung jedoch ab, wodurch es als erster Titel der Reihe in Deutschland ungeschnitten im offenen Handel erhältlich sein durfte und keinem Werbeverbot unterlag. Die Entscheidung gilt als ein Wendepunkt in der Beurteilungspraxis der Bundesprüfstelle bei Gewaltdarstellungen in Computerspielen. (de)
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  • Einzelspieler
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  • Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien
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  • Entscheidung Nr. 6069 vom 2. Juli 2015, in: BPjM aktuell 03/2015, S. 17–26
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  • Englisch
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  • Zusammenfassend weist das 12er-Gremium darauf hin, dass „Mortal Kombat X“ durchaus Gewaltsequenzen enthält, die als grenzwertig im Sinne des Jugendmedienschutzes einzustufen sind, dass aber der Gesamteindruck des Spieles aufgrund des Fantasy-Settings und der vielen irrealen Elemente so gestaltet ist, dass die Grenze zur Jugendgefährdung nicht überschritten wird. Einzelne Kampfszenen, in denen reale Waffen im Spiel zum Einsatz kommen und die Gewaltfolgen realitätsnah geschildert werden, insbesondere gegenüber menschlichen oder menschenähnlichen Gegnern, wären möglicherweise anders zu beurteilen, falls sie separat verbreitet würden und nicht, wie hier, eingebunden in die spezifische Rahmung des Spiels.
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  • Warner Bros. Interactive Entertainment
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  • Mortal Kombat X galt bei Veröffentlichung als der bislang brutalste Serienableger. Entgegen der allgemeinen Erwartungen lehnte die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien die Indizierung jedoch ab, wodurch es als erster Titel der Reihe in Deutschland ungeschnitten im offenen Handel erhältlich sein durfte und keinem Werbeverbot unterlag. Die Entscheidung gilt als ein Wendepunkt in der Beurteilungspraxis der Bundesprüfstelle bei Gewaltdarstellungen in Computerspielen. (de)
  • Mortal Kombat X galt bei Veröffentlichung als der bislang brutalste Serienableger. Entgegen der allgemeinen Erwartungen lehnte die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien die Indizierung jedoch ab, wodurch es als erster Titel der Reihe in Deutschland ungeschnitten im offenen Handel erhältlich sein durfte und keinem Werbeverbot unterlag. Die Entscheidung gilt als ein Wendepunkt in der Beurteilungspraxis der Bundesprüfstelle bei Gewaltdarstellungen in Computerspielen. (de)
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  • Mortal Kombat X (de)
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