Der Begriff Monarchie (altgr. μοναρχία monarchía ‚Alleinherrschaft‘, aus μόνος monos ‚ein‘ und ἀρχεῖν archein ‚herrschen‘) bezeichnet eine Staats- bzw. Herrschaftsform, bei der in der Regel ein Adliger das Amt des Staatsoberhaupts durch Vererbung oder Wahl auf Lebenszeit oder bis zu seiner Abdankung innehat. Die Monarchie bildet somit das Gegenstück zum modernen Republikbegriff. Die Machtbefugnisse der betreffenden Person können je nach Form der Monarchie variieren: Dieses Spektrum reicht von fast keiner () über durch eine Verfassung begrenzte (konstitutionelle Monarchie) bis hin zu alleiniger, uneingeschränkter politischer Macht (absolute Monarchie). Die entartete, illegitime und despotische Form der Monarchie ist die Tyrannis. Zusätzlich wird zwischen Erb- und Wahlmonarchie unterschieden

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  • Der Begriff Monarchie (altgr. μοναρχία monarchía ‚Alleinherrschaft‘, aus μόνος monos ‚ein‘ und ἀρχεῖν archein ‚herrschen‘) bezeichnet eine Staats- bzw. Herrschaftsform, bei der in der Regel ein Adliger das Amt des Staatsoberhaupts durch Vererbung oder Wahl auf Lebenszeit oder bis zu seiner Abdankung innehat. Die Monarchie bildet somit das Gegenstück zum modernen Republikbegriff. Die Machtbefugnisse der betreffenden Person können je nach Form der Monarchie variieren: Dieses Spektrum reicht von fast keiner () über durch eine Verfassung begrenzte (konstitutionelle Monarchie) bis hin zu alleiniger, uneingeschränkter politischer Macht (absolute Monarchie). Die entartete, illegitime und despotische Form der Monarchie ist die Tyrannis. Zusätzlich wird zwischen Erb- und Wahlmonarchie unterschieden: In der erstgenannten Form wird der Herrscher durch Erbfolge, in der zweitgenannten durch eine Wahl meist auf Lebenszeit bestimmt. In Erbmonarchien wird der Herrschaftsanspruch des Staatsoberhauptes in der Regel auf eine göttliche Bestimmung zurückgeführt. Auch eine Verehrung als eigenständige Gottheit oder Person göttlichen Ursprungs ist möglich (sehr verbreitet in antiken Reichen, z. B. im alten Ägypten oder im Römischen Reich, aber auch in neuerer Zeit, z. B. im Kaiserreich China oder bis nach dem Zweiten Weltkrieg in Japan). Die Staatstheorie beziehungsweise -ideologie, die die Monarchie rechtfertigt, ist der Monarchismus oder auch Royalismus. Ein Anhänger der Monarchie wird als Monarchist oder Royalist bezeichnet, ein Gegner als Republikaner, Monarchomach oder auch Antimonarchist. (de)
  • Der Begriff Monarchie (altgr. μοναρχία monarchía ‚Alleinherrschaft‘, aus μόνος monos ‚ein‘ und ἀρχεῖν archein ‚herrschen‘) bezeichnet eine Staats- bzw. Herrschaftsform, bei der in der Regel ein Adliger das Amt des Staatsoberhaupts durch Vererbung oder Wahl auf Lebenszeit oder bis zu seiner Abdankung innehat. Die Monarchie bildet somit das Gegenstück zum modernen Republikbegriff. Die Machtbefugnisse der betreffenden Person können je nach Form der Monarchie variieren: Dieses Spektrum reicht von fast keiner () über durch eine Verfassung begrenzte (konstitutionelle Monarchie) bis hin zu alleiniger, uneingeschränkter politischer Macht (absolute Monarchie). Die entartete, illegitime und despotische Form der Monarchie ist die Tyrannis. Zusätzlich wird zwischen Erb- und Wahlmonarchie unterschieden: In der erstgenannten Form wird der Herrscher durch Erbfolge, in der zweitgenannten durch eine Wahl meist auf Lebenszeit bestimmt. In Erbmonarchien wird der Herrschaftsanspruch des Staatsoberhauptes in der Regel auf eine göttliche Bestimmung zurückgeführt. Auch eine Verehrung als eigenständige Gottheit oder Person göttlichen Ursprungs ist möglich (sehr verbreitet in antiken Reichen, z. B. im alten Ägypten oder im Römischen Reich, aber auch in neuerer Zeit, z. B. im Kaiserreich China oder bis nach dem Zweiten Weltkrieg in Japan). Die Staatstheorie beziehungsweise -ideologie, die die Monarchie rechtfertigt, ist der Monarchismus oder auch Royalismus. Ein Anhänger der Monarchie wird als Monarchist oder Royalist bezeichnet, ein Gegner als Republikaner, Monarchomach oder auch Antimonarchist. (de)
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  • Der Begriff Monarchie (altgr. μοναρχία monarchía ‚Alleinherrschaft‘, aus μόνος monos ‚ein‘ und ἀρχεῖν archein ‚herrschen‘) bezeichnet eine Staats- bzw. Herrschaftsform, bei der in der Regel ein Adliger das Amt des Staatsoberhaupts durch Vererbung oder Wahl auf Lebenszeit oder bis zu seiner Abdankung innehat. Die Monarchie bildet somit das Gegenstück zum modernen Republikbegriff. Die Machtbefugnisse der betreffenden Person können je nach Form der Monarchie variieren: Dieses Spektrum reicht von fast keiner () über durch eine Verfassung begrenzte (konstitutionelle Monarchie) bis hin zu alleiniger, uneingeschränkter politischer Macht (absolute Monarchie). Die entartete, illegitime und despotische Form der Monarchie ist die Tyrannis. Zusätzlich wird zwischen Erb- und Wahlmonarchie unterschieden (de)
  • Der Begriff Monarchie (altgr. μοναρχία monarchía ‚Alleinherrschaft‘, aus μόνος monos ‚ein‘ und ἀρχεῖν archein ‚herrschen‘) bezeichnet eine Staats- bzw. Herrschaftsform, bei der in der Regel ein Adliger das Amt des Staatsoberhaupts durch Vererbung oder Wahl auf Lebenszeit oder bis zu seiner Abdankung innehat. Die Monarchie bildet somit das Gegenstück zum modernen Republikbegriff. Die Machtbefugnisse der betreffenden Person können je nach Form der Monarchie variieren: Dieses Spektrum reicht von fast keiner () über durch eine Verfassung begrenzte (konstitutionelle Monarchie) bis hin zu alleiniger, uneingeschränkter politischer Macht (absolute Monarchie). Die entartete, illegitime und despotische Form der Monarchie ist die Tyrannis. Zusätzlich wird zwischen Erb- und Wahlmonarchie unterschieden (de)
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