Im Jahre 1984 führte die damalige Europäische Gemeinschaft (EG) eine Quotenregelung ein, um die Milchproduktion in den Mitgliedstaaten zu beschränken. Grundlage für die Zuteilung der Milchreferenzmenge, auch Milchquote oder Milchkontingent genannt, war die Milchanlieferungsmenge des Milchwirtschaftsjahres 1983 (1. April 1983 bis 31. März 1984). Die Regelungen wurden mit Gründung der Europäischen Union (EU) 1993 übernommen. Zum 1. April 2015 lief die Garantiemengenregelung aus und Milcherzeuger können unabhängig von einer Quote Milch erzeugen und anliefern.

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  • Im Jahre 1984 führte die damalige Europäische Gemeinschaft (EG) eine Quotenregelung ein, um die Milchproduktion in den Mitgliedstaaten zu beschränken. Grundlage für die Zuteilung der Milchreferenzmenge, auch Milchquote oder Milchkontingent genannt, war die Milchanlieferungsmenge des Milchwirtschaftsjahres 1983 (1. April 1983 bis 31. März 1984). Im Rahmen der Garantiemengenregelung wurde jedem Mitgliedstaat eine feste Produktionsquote für Milch zugewiesen. In Deutschland wurde diese Quote auf die einzelnen milcherzeugenden Betriebe verteilt. Andere Mitgliedstaaten wie z. B. Frankreich verwalteten die Quoten als Molkereikontingente. Lieferte ein Milchproduzent mehr Milch als er über Quoten verfügte, wurde er sanktioniert, und zwar über die Zahlung einer sogenannten Superabgabe. Diese war so hoch festgelegt, dass die Milchproduktion ökonomisch unrentabel werden sollte. In der Praxis war die Abgabe oft niedriger als die gezahlten Pachtpreise für Milchquoten, da seit Mitte der 1990er Jahre die angelieferte Milch vor Zahlung der Abgabe zuerst auf Molkereiebene und dann bundesweit saldiert wurde. Somit fiel in manchen Jahren gar keine Abgabe an, weil bundesweit die Quote nicht erfüllt wurde. Die Regelungen wurden mit Gründung der Europäischen Union (EU) 1993 übernommen. Zum 1. April 2015 lief die Garantiemengenregelung aus und Milcherzeuger können unabhängig von einer Quote Milch erzeugen und anliefern. (de)
  • Im Jahre 1984 führte die damalige Europäische Gemeinschaft (EG) eine Quotenregelung ein, um die Milchproduktion in den Mitgliedstaaten zu beschränken. Grundlage für die Zuteilung der Milchreferenzmenge, auch Milchquote oder Milchkontingent genannt, war die Milchanlieferungsmenge des Milchwirtschaftsjahres 1983 (1. April 1983 bis 31. März 1984). Im Rahmen der Garantiemengenregelung wurde jedem Mitgliedstaat eine feste Produktionsquote für Milch zugewiesen. In Deutschland wurde diese Quote auf die einzelnen milcherzeugenden Betriebe verteilt. Andere Mitgliedstaaten wie z. B. Frankreich verwalteten die Quoten als Molkereikontingente. Lieferte ein Milchproduzent mehr Milch als er über Quoten verfügte, wurde er sanktioniert, und zwar über die Zahlung einer sogenannten Superabgabe. Diese war so hoch festgelegt, dass die Milchproduktion ökonomisch unrentabel werden sollte. In der Praxis war die Abgabe oft niedriger als die gezahlten Pachtpreise für Milchquoten, da seit Mitte der 1990er Jahre die angelieferte Milch vor Zahlung der Abgabe zuerst auf Molkereiebene und dann bundesweit saldiert wurde. Somit fiel in manchen Jahren gar keine Abgabe an, weil bundesweit die Quote nicht erfüllt wurde. Die Regelungen wurden mit Gründung der Europäischen Union (EU) 1993 übernommen. Zum 1. April 2015 lief die Garantiemengenregelung aus und Milcherzeuger können unabhängig von einer Quote Milch erzeugen und anliefern. (de)
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  • Im Jahre 1984 führte die damalige Europäische Gemeinschaft (EG) eine Quotenregelung ein, um die Milchproduktion in den Mitgliedstaaten zu beschränken. Grundlage für die Zuteilung der Milchreferenzmenge, auch Milchquote oder Milchkontingent genannt, war die Milchanlieferungsmenge des Milchwirtschaftsjahres 1983 (1. April 1983 bis 31. März 1984). Die Regelungen wurden mit Gründung der Europäischen Union (EU) 1993 übernommen. Zum 1. April 2015 lief die Garantiemengenregelung aus und Milcherzeuger können unabhängig von einer Quote Milch erzeugen und anliefern. (de)
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