Die Mietkautionsversicherung gehört zu den Mietsicherheiten. Die Mietkautionsversicherung kann durch private und gewerbliche Mieter zur Besicherung von Mietverhältnissen abgeschlossen werden. Die Versicherungsgesellschaft stellt nach Abschluss des Versicherungsvertrages eine Urkunde aus, aufgrund derer die Versicherungsgesellschaft Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis gegen Mieter in der maximalen Höhe der vereinbarten Kaution auf erstes Anfordern oder ohne „auf erstes Anfordern“ begleicht. „Auf erstes Anfordern“ bedeutet, dass es sich um eine Versicherung zur Stellung einer Kautionssicherheit für private Mietverhältnisse gemäß §551 BGB handelt – eine unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft auf erstes Anfordern unter Verzicht auf die Einreden, der Anfechtung, der Aufrechnun

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  • Die Mietkautionsversicherung gehört zu den Mietsicherheiten. Die Mietkautionsversicherung kann durch private und gewerbliche Mieter zur Besicherung von Mietverhältnissen abgeschlossen werden. Die Versicherungsgesellschaft stellt nach Abschluss des Versicherungsvertrages eine Urkunde aus, aufgrund derer die Versicherungsgesellschaft Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis gegen Mieter in der maximalen Höhe der vereinbarten Kaution auf erstes Anfordern oder ohne „auf erstes Anfordern“ begleicht. „Auf erstes Anfordern“ bedeutet, dass es sich um eine Versicherung zur Stellung einer Kautionssicherheit für private Mietverhältnisse gemäß §551 BGB handelt – eine unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft auf erstes Anfordern unter Verzicht auf die Einreden, der Anfechtung, der Aufrechnung und der Vorausklage (§§770 und 771 BGB). Fordert der Vermieter vom Versicherer die Auszahlung der Kaution, wird der Mieter darüber informiert und kann innerhalb einer bestimmten Frist (z. B. 14 Tage) Einspruch einlegen in Form eines liquiden Beweismittels (z. B. einstweilige Verfügung, Gerichtsbeschluss etc.). Der Mieter übergibt dem Vermieter die Bürgschaftsurkunde anstelle einer Barkaution, eines Kautionssparbuchs oder einer Bankbürgschaft. Die Versicherungsgesellschaft verlangt hierfür eine jährliche Prämie vom Mieter, deren Höhe von der Kautionssumme abhängt. Die Mietkautionsversicherung sichert als Ersatz zu vorgenannten Sicherheiten alle Forderungen des Vermieters aus dem Mietverhältnis gegen den Mieter (z. B. Schadensersatz in Bezug auf durch den Mieter zu vertretende Reparaturkosten und ausstehende Nebenkosten oder die Abwendung eines Missstandes im Zuge einer Ersatzvornahme nach Fristsetzung gegen den Mieter). Im Leistungsfall, also wenn die Versicherung an den Vermieter zahlen muss, ist die Versicherung berechtigt, geleistete Zahlungen vom Mieter oder einem anderen Bürgschaftsnehmer zurückzufordern (Regress). (de)
  • Die Mietkautionsversicherung gehört zu den Mietsicherheiten. Die Mietkautionsversicherung kann durch private und gewerbliche Mieter zur Besicherung von Mietverhältnissen abgeschlossen werden. Die Versicherungsgesellschaft stellt nach Abschluss des Versicherungsvertrages eine Urkunde aus, aufgrund derer die Versicherungsgesellschaft Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis gegen Mieter in der maximalen Höhe der vereinbarten Kaution auf erstes Anfordern oder ohne „auf erstes Anfordern“ begleicht. „Auf erstes Anfordern“ bedeutet, dass es sich um eine Versicherung zur Stellung einer Kautionssicherheit für private Mietverhältnisse gemäß §551 BGB handelt – eine unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft auf erstes Anfordern unter Verzicht auf die Einreden, der Anfechtung, der Aufrechnung und der Vorausklage (§§770 und 771 BGB). Fordert der Vermieter vom Versicherer die Auszahlung der Kaution, wird der Mieter darüber informiert und kann innerhalb einer bestimmten Frist (z. B. 14 Tage) Einspruch einlegen in Form eines liquiden Beweismittels (z. B. einstweilige Verfügung, Gerichtsbeschluss etc.). Der Mieter übergibt dem Vermieter die Bürgschaftsurkunde anstelle einer Barkaution, eines Kautionssparbuchs oder einer Bankbürgschaft. Die Versicherungsgesellschaft verlangt hierfür eine jährliche Prämie vom Mieter, deren Höhe von der Kautionssumme abhängt. Die Mietkautionsversicherung sichert als Ersatz zu vorgenannten Sicherheiten alle Forderungen des Vermieters aus dem Mietverhältnis gegen den Mieter (z. B. Schadensersatz in Bezug auf durch den Mieter zu vertretende Reparaturkosten und ausstehende Nebenkosten oder die Abwendung eines Missstandes im Zuge einer Ersatzvornahme nach Fristsetzung gegen den Mieter). Im Leistungsfall, also wenn die Versicherung an den Vermieter zahlen muss, ist die Versicherung berechtigt, geleistete Zahlungen vom Mieter oder einem anderen Bürgschaftsnehmer zurückzufordern (Regress). (de)
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  • Die Mietkautionsversicherung gehört zu den Mietsicherheiten. Die Mietkautionsversicherung kann durch private und gewerbliche Mieter zur Besicherung von Mietverhältnissen abgeschlossen werden. Die Versicherungsgesellschaft stellt nach Abschluss des Versicherungsvertrages eine Urkunde aus, aufgrund derer die Versicherungsgesellschaft Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis gegen Mieter in der maximalen Höhe der vereinbarten Kaution auf erstes Anfordern oder ohne „auf erstes Anfordern“ begleicht. „Auf erstes Anfordern“ bedeutet, dass es sich um eine Versicherung zur Stellung einer Kautionssicherheit für private Mietverhältnisse gemäß §551 BGB handelt – eine unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft auf erstes Anfordern unter Verzicht auf die Einreden, der Anfechtung, der Aufrechnun (de)
  • Die Mietkautionsversicherung gehört zu den Mietsicherheiten. Die Mietkautionsversicherung kann durch private und gewerbliche Mieter zur Besicherung von Mietverhältnissen abgeschlossen werden. Die Versicherungsgesellschaft stellt nach Abschluss des Versicherungsvertrages eine Urkunde aus, aufgrund derer die Versicherungsgesellschaft Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis gegen Mieter in der maximalen Höhe der vereinbarten Kaution auf erstes Anfordern oder ohne „auf erstes Anfordern“ begleicht. „Auf erstes Anfordern“ bedeutet, dass es sich um eine Versicherung zur Stellung einer Kautionssicherheit für private Mietverhältnisse gemäß §551 BGB handelt – eine unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft auf erstes Anfordern unter Verzicht auf die Einreden, der Anfechtung, der Aufrechnun (de)
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  • Mietkautionsversicherung (de)
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