Bei Mieterstrom (auch Quartierstrom genannt) handelt es sich um lokal produzierten Strom, der Wohnungs- oder Gewerbeflächen-Mietern angeboten wird. Das Modell eignet sich in gleicher Weise auch für Wohnungseigentümer-Gemeinschaften. Der Mieterstrom wird in „unmittelbarer räumlicher Nähe“ zu dem Miet-Objekt produziert und muss nicht über die öffentlichen Netze geleitet werden. Deshalb entfallen Netznutzungsentgelte und die sogenannten Konzessionsabgabe.
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