Ein Mietausfall liegt aus Sicht des Vermieters vor, wenn die tatsächlichen Mieteinnahmen geringer sind als die im Mietvertrag mit dem Mieter vereinbarten Mieten. Der endgültige Mietausfall gilt im Rechnungswesen als Forderungsausfall.

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  • Ein Mietausfall liegt aus Sicht des Vermieters vor, wenn die tatsächlichen Mieteinnahmen geringer sind als die im Mietvertrag mit dem Mieter vereinbarten Mieten. Der endgültige Mietausfall gilt im Rechnungswesen als Forderungsausfall. (de)
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  • Ein Mietausfall liegt aus Sicht des Vermieters vor, wenn die tatsächlichen Mieteinnahmen geringer sind als die im Mietvertrag mit dem Mieter vereinbarten Mieten. Der endgültige Mietausfall gilt im Rechnungswesen als Forderungsausfall. (de)
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  • Mietausfall (de)
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