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- Das Amt des Metropoliten bezeichnet seit dem frühen Christentum einen Oberbischof, der einem Verbund von Bistümern vorsteht und seinen Sitz in einer Provinzhauptstadt (altgr. μητρόπολις, mētrópolis „Mutterstadt einer Kolonie“; vgl. Metropole) hat. Heute existiert das Amt des Metropoliten noch in der römisch-katholischen Kirche sowie in den orthodoxen Kirchen, wobei sich die rechtliche Ausgestaltung unterscheidet. (de)
- Das Amt des Metropoliten bezeichnet seit dem frühen Christentum einen Oberbischof, der einem Verbund von Bistümern vorsteht und seinen Sitz in einer Provinzhauptstadt (altgr. μητρόπολις, mētrópolis „Mutterstadt einer Kolonie“; vgl. Metropole) hat. Heute existiert das Amt des Metropoliten noch in der römisch-katholischen Kirche sowie in den orthodoxen Kirchen, wobei sich die rechtliche Ausgestaltung unterscheidet. (de)
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- Das Amt des Metropoliten bezeichnet seit dem frühen Christentum einen Oberbischof, der einem Verbund von Bistümern vorsteht und seinen Sitz in einer Provinzhauptstadt (altgr. μητρόπολις, mētrópolis „Mutterstadt einer Kolonie“; vgl. Metropole) hat. Heute existiert das Amt des Metropoliten noch in der römisch-katholischen Kirche sowie in den orthodoxen Kirchen, wobei sich die rechtliche Ausgestaltung unterscheidet. (de)
- Das Amt des Metropoliten bezeichnet seit dem frühen Christentum einen Oberbischof, der einem Verbund von Bistümern vorsteht und seinen Sitz in einer Provinzhauptstadt (altgr. μητρόπολις, mētrópolis „Mutterstadt einer Kolonie“; vgl. Metropole) hat. Heute existiert das Amt des Metropoliten noch in der römisch-katholischen Kirche sowie in den orthodoxen Kirchen, wobei sich die rechtliche Ausgestaltung unterscheidet. (de)
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- Metropolit (de)
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