Meldepflichtige Tierkrankheiten sind Infektionserkrankungen von Haustieren und Süßwasserfischen, für die nach der Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten eine Meldepflicht besteht. Die Meldepflicht soll sicherzustellen, dass das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft als zuständige Bundesbehörde ständig einen Überblick über die aktuelle Verbreitungssituation dieser Erkrankungen hat. Die Meldepflicht dient damit vor allem statistischen Zwecken, im Gegensatz zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen werden auf die Meldung hin keine amtlichen Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet.

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  • Meldepflichtige Tierkrankheiten sind Infektionserkrankungen von Haustieren und Süßwasserfischen, für die nach der Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten eine Meldepflicht besteht. Die Meldepflicht soll sicherzustellen, dass das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft als zuständige Bundesbehörde ständig einen Überblick über die aktuelle Verbreitungssituation dieser Erkrankungen hat. Die Meldepflicht dient damit vor allem statistischen Zwecken, im Gegensatz zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen werden auf die Meldung hin keine amtlichen Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet. (de)
  • Meldepflichtige Tierkrankheiten sind Infektionserkrankungen von Haustieren und Süßwasserfischen, für die nach der Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten eine Meldepflicht besteht. Die Meldepflicht soll sicherzustellen, dass das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft als zuständige Bundesbehörde ständig einen Überblick über die aktuelle Verbreitungssituation dieser Erkrankungen hat. Die Meldepflicht dient damit vor allem statistischen Zwecken, im Gegensatz zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen werden auf die Meldung hin keine amtlichen Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet. (de)
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  • Meldepflichtige Tierkrankheiten sind Infektionserkrankungen von Haustieren und Süßwasserfischen, für die nach der Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten eine Meldepflicht besteht. Die Meldepflicht soll sicherzustellen, dass das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft als zuständige Bundesbehörde ständig einen Überblick über die aktuelle Verbreitungssituation dieser Erkrankungen hat. Die Meldepflicht dient damit vor allem statistischen Zwecken, im Gegensatz zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen werden auf die Meldung hin keine amtlichen Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet. (de)
  • Meldepflichtige Tierkrankheiten sind Infektionserkrankungen von Haustieren und Süßwasserfischen, für die nach der Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten eine Meldepflicht besteht. Die Meldepflicht soll sicherzustellen, dass das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft als zuständige Bundesbehörde ständig einen Überblick über die aktuelle Verbreitungssituation dieser Erkrankungen hat. Die Meldepflicht dient damit vor allem statistischen Zwecken, im Gegensatz zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen werden auf die Meldung hin keine amtlichen Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet. (de)
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  • Meldepflichtige Tierkrankheiten (Deutschland) (de)
  • Meldepflichtige Tierkrankheiten (Deutschland) (de)
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