Markgraf (lateinisch marchio oder marchisus) war der Titel für einen Grafen als königlicher bzw. kaiserlicher Amtsträger, der eine Grenzmark zum Lehen hatte, also ein Gebiet, das direkt an der Reichsgrenze des Fränkischen Reichs bzw. Ostfrankenreichs lag und zur Verteidigung dieser Grenze errichtet worden war. Für ihn war auch der Titel Grenzgraf (Comes terminalis) üblich. Im Heiligen Römischen Reich waren die Markgrafen dem Reichsfürstenstand angehörig und somit den Herzögen faktisch gleichgestellt. Die Anrede der Markgrafen war Königliche Hoheit.

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  • Markgraf (lateinisch marchio oder marchisus) war der Titel für einen Grafen als königlicher bzw. kaiserlicher Amtsträger, der eine Grenzmark zum Lehen hatte, also ein Gebiet, das direkt an der Reichsgrenze des Fränkischen Reichs bzw. Ostfrankenreichs lag und zur Verteidigung dieser Grenze errichtet worden war. Für ihn war auch der Titel Grenzgraf (Comes terminalis) üblich. Im Heiligen Römischen Reich waren die Markgrafen dem Reichsfürstenstand angehörig und somit den Herzögen faktisch gleichgestellt. Die Anrede der Markgrafen war Königliche Hoheit. (de)
  • Markgraf (lateinisch marchio oder marchisus) war der Titel für einen Grafen als königlicher bzw. kaiserlicher Amtsträger, der eine Grenzmark zum Lehen hatte, also ein Gebiet, das direkt an der Reichsgrenze des Fränkischen Reichs bzw. Ostfrankenreichs lag und zur Verteidigung dieser Grenze errichtet worden war. Für ihn war auch der Titel Grenzgraf (Comes terminalis) üblich. Im Heiligen Römischen Reich waren die Markgrafen dem Reichsfürstenstand angehörig und somit den Herzögen faktisch gleichgestellt. Die Anrede der Markgrafen war Königliche Hoheit. (de)
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  • Markgraf (lateinisch marchio oder marchisus) war der Titel für einen Grafen als königlicher bzw. kaiserlicher Amtsträger, der eine Grenzmark zum Lehen hatte, also ein Gebiet, das direkt an der Reichsgrenze des Fränkischen Reichs bzw. Ostfrankenreichs lag und zur Verteidigung dieser Grenze errichtet worden war. Für ihn war auch der Titel Grenzgraf (Comes terminalis) üblich. Im Heiligen Römischen Reich waren die Markgrafen dem Reichsfürstenstand angehörig und somit den Herzögen faktisch gleichgestellt. Die Anrede der Markgrafen war Königliche Hoheit. (de)
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