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- Eine Marke oder ein Markenzeichen – wurde mit der Markenrechtsreform 1995 offiziell in Deutschland eingeführt. Das Warenzeichen als traditionelle Bezeichnung – war mit dem notwendig gewordenen Schutz von Dienstleistungen als Produkt, nicht mehr umfassend genug aussagekräftig geworden. Nun erweitert ein besonderes, rechtlich geschütztes Zeichen, das vor allem dazu dient, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von konkurrierenden Waren oder Dienstleistungen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Eine Marke kann aber auch dazu verwendet werden, um ein ganzes Unternehmen oder das Leistungsangebot eines ganzen geografischen Orts (Land, Region, Stadt) eindeutig zu kennzeichnen und von konkurrierenden Unternehmen oder Angeboten abzugrenzen. Marken können eine einzelne Darstellung oder eine Kombinationen von einem oder mehrerer Buchstaben, Zeichen, Wörter, Namen, Slogans, Logos, Symbolen, Bildern, Klängen, Klangfolgen bzw. von Erscheinungsformen und Mustern von und für Produkte verschiedenster Art sein. Markenrechte sind ähnlich wie Patente und Urheberrechte immaterielle Monopolrechte, oft auch als geistiges Eigentum bezeichnet. Trotz enger Berührungspunkte ist der juristische Marken-Begriff klar vom Marken-Verständnis im Marketing abzugrenzen. Während Ersterer ein individuelles, rechtlich geschütztes Zeichen benennt, steht Letzteres für die Gesamtheit der individuellen, oft patentierten Eigenschaften eines Wirtschaftsgutes, das mit einem Markennamen in Verbindung steht.
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