Als Luftfahrt (auch Aviatik) bezeichnet man den Transport von Personen oder Gütern durch die Erdatmosphäre unterhalb der Kármán-Linie ohne feste Verbindung zur Erdoberfläche. Der Begriff umfasst alle Personen, Unternehmen, Tätigkeiten und Teilgebiete (auch auf dem Boden), die den Betrieb von Fluggeräten betreffen. Juristisch wird die Bezeichnung Luftverkehr verwendet (siehe Luftverkehrsgesetz). Zum ingenieurwissenschaftlichen Bereich siehe Luft- und Raumfahrttechnik.

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  • Als Luftfahrt (auch Aviatik) bezeichnet man den Transport von Personen oder Gütern durch die Erdatmosphäre unterhalb der Kármán-Linie ohne feste Verbindung zur Erdoberfläche. Der Begriff umfasst alle Personen, Unternehmen, Tätigkeiten und Teilgebiete (auch auf dem Boden), die den Betrieb von Fluggeräten betreffen. Juristisch wird die Bezeichnung Luftverkehr verwendet (siehe Luftverkehrsgesetz). Zum ingenieurwissenschaftlichen Bereich siehe Luft- und Raumfahrttechnik. (de)
  • Als Luftfahrt (auch Aviatik) bezeichnet man den Transport von Personen oder Gütern durch die Erdatmosphäre unterhalb der Kármán-Linie ohne feste Verbindung zur Erdoberfläche. Der Begriff umfasst alle Personen, Unternehmen, Tätigkeiten und Teilgebiete (auch auf dem Boden), die den Betrieb von Fluggeräten betreffen. Juristisch wird die Bezeichnung Luftverkehr verwendet (siehe Luftverkehrsgesetz). Zum ingenieurwissenschaftlichen Bereich siehe Luft- und Raumfahrttechnik. (de)
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  • Als Luftfahrt (auch Aviatik) bezeichnet man den Transport von Personen oder Gütern durch die Erdatmosphäre unterhalb der Kármán-Linie ohne feste Verbindung zur Erdoberfläche. Der Begriff umfasst alle Personen, Unternehmen, Tätigkeiten und Teilgebiete (auch auf dem Boden), die den Betrieb von Fluggeräten betreffen. Juristisch wird die Bezeichnung Luftverkehr verwendet (siehe Luftverkehrsgesetz). Zum ingenieurwissenschaftlichen Bereich siehe Luft- und Raumfahrttechnik. (de)
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